Entlastung Wolfsgangstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST
577
Betreff: Entlastung
Wolfsgangstraße Über die Wolfsgangstraße werden
die südlich und nördlich angrenzenden Wohngebiete erschlossen. Erfahrungsgemäß
haben Linksabbiegeverbote den Nachteil, dass der quartiersbezogene
Anliegerverkehr am stärksten betroffen ist. Dieses gilt z.B. auch für die
Erreichbarkeit des Einzelhandels in der Glauburgstraße. In Verbindung mit den fast
durchgängigen Einbahnstraßen-Regelungen in den Wohngebieten des Nordends sind
bei Linksabbiegeverbot neben dem normalen Straßenverkehr zusätzliche
Umwegfahrten durch dafür wenig geeignete Straßen mit engen Querschnitten zu
erwarten. Eine bauliche Unterstützung zur Umsetzung des Verbotes ist kaum
möglich, eine regelmäßige Überwachung ist leider auch nicht zu
gewährleisten.
Der Magistrat sieht deshalb von
einer Änderung der bestehenden Verkehrsführung ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.02.2014, OM 2924