Entlastung Wolfsgangstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 577
Betreff: Entlastung Wolfsgangstraße Über die Wolfsgangstraße werden die südlich und nördlich angrenzenden Wohngebiete erschlossen. Erfahrungsgemäß haben Linksabbiegeverbote den Nachteil, dass der quartiersbezogene Anliegerverkehr am stärksten betroffen ist. Dieses gilt z.B. auch für die Erreichbarkeit des Einzelhandels in der Glauburgstraße. In Verbindung mit den fast durchgängigen Einbahnstraßen-Regelungen in den Wohngebieten des Nordends sind bei Linksabbiegeverbot neben dem normalen Straßenverkehr zusätzliche Umwegfahrten durch dafür wenig geeignete Straßen mit engen Querschnitten zu erwarten. Eine bauliche Unterstützung zur Umsetzung des Verbotes ist kaum möglich, eine regelmäßige Überwachung ist leider auch nicht zu gewährleisten. Der Magistrat sieht deshalb von einer Änderung der bestehenden Verkehrsführung ab.