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Markierung eines Fußgängerüberwegs auf der Ginnheimer Hohl in Höhe des Ginnheimer Kirchplatzes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 576 Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs auf der Ginnheimer Hohl in Höhe des Ginnheimer Kirchplatzes Aufgrund des Wegfalls der Lichtsignalanlage (Lückenschluß Radverkehr Alt-Ginnheim) und hinsichtlich des Schulwegplanes für die Diesterwegschule wurde lediglich für Schulkinder in der Straße Alt-Ginnheim ein Fußgängerüberweg ausgeschildert und markiert. Ein weiterer Fußgängerüberweg in der Ginnheimer Hohl wurde nicht vorgesehen. Die Ginnheimer Hohl ist auf dem nördlichen Gehweg nicht als Schulweg ausgewiesen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass in der Ginnheimer Hohl auf Höhe Haus Nummer 20 bereits eine Lichtsignal-Schutzanlage aufgrund der Schule vorhanden ist und anhand des aktuellen Schulwegplanes sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) ein weiterer Fußgängerüberweg in der Regel entbehrlich ist. Üblicherweise regt die betroffene Schule Änderungen in der Schulwegplanung an. Die Schulwegkommission prüft dann aufgrund dessen, ob in dem betroffenen Bereich weitere Maßnahmen eingerichtet werden. In diesem Fall (Tempo 30-Zone) muss unter anderem an Zählungen des Aufkommens geprüft werden, ob entgegen der R-FGÜ in der Ginnheimer Hohl ein zusätzlicher Fußgängerüberweg eingerichtet werden soll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4191 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4678