Markierung eines Fußgängerüberwegs auf der Ginnheimer Hohl in Höhe des Ginnheimer Kirchplatzes
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.03.2019, ST 576 Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs auf
der Ginnheimer Hohl in Höhe des Ginnheimer Kirchplatzes
Aufgrund des
Wegfalls der Lichtsignalanlage (Lückenschluß Radverkehr Alt-Ginnheim) und
hinsichtlich des Schulwegplanes für die Diesterwegschule wurde lediglich für
Schulkinder in der Straße Alt-Ginnheim ein Fußgängerüberweg ausgeschildert und
markiert. Ein weiterer Fußgängerüberweg in der Ginnheimer Hohl wurde nicht
vorgesehen.
Die Ginnheimer Hohl ist auf dem
nördlichen Gehweg nicht als Schulweg ausgewiesen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass in der
Ginnheimer Hohl auf Höhe Haus Nummer 20 bereits eine Lichtsignal-Schutzanlage
aufgrund der Schule vorhanden ist und anhand des aktuellen Schulwegplanes sowie
den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ)
ein weiterer Fußgängerüberweg in der Regel entbehrlich ist. Üblicherweise regt die betroffene Schule Änderungen
in der Schulwegplanung an. Die Schulwegkommission prüft dann aufgrund dessen,
ob in dem betroffenen Bereich weitere Maßnahmen eingerichtet werden. In diesem Fall (Tempo 30-Zone) muss
unter anderem an Zählungen des Aufkommens geprüft werden, ob entgegen der R-FGÜ
in der Ginnheimer Hohl ein zusätzlicher Fußgängerüberweg eingerichtet werden
soll. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.01.2019, OM 4191
Anregung an den
Magistrat vom 16.05.2019, OM 4678