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Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe der Höhenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 576 Betreff: Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe der Höhenstraße Die Verkehrsbelastung und der Querschnitt der Höhenstraße bei der vorhandenen städtebaulichen Situation erlauben auch unter Berücksichtigung der neuen Straßenverkehrs-Ordnung keine grundsätzlich andere Führung des Radverkehrs. Zum Schutz des Radverkehrs sind daher durchgehend Bordsteinaufsätze eingebaut, um das illegale Parken weitgehend zu verhindern. Im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen "Höhenstraße" wurden unterschiedliche Möglichkeiten der Radverkehrsführung geprüft. Letztlich erwies sich die heutige Führung des Radverkehrs im Bereich der Haltestellen auf der Fahrbahn durch die Busspur als die günstigste, da durch die Taktzeiten der Linie 32 (zwischen 10 und 30 Minuten) weniger Konflikte entstehen als bei einem klassischen Bordsteinradweg mit geringen Seitenräumen für zu Fuß Gehende und Wartende. Wegen der benachbarten Bewohnerparkbereiche unterliegt die Höhenstraße mit den Knotenpunkten Berger-, Heide- und Burgstraße einem vergleichsweise hohen Überwachungsdruck. Aufgrund der zahlreichen Geschäfte in der Höhenstraße und in der Berger Straße kann jedoch davon ausgegangen werden, dass eine hohe Fluktuation an dort parkenden Fahrzeugen besteht. Somit ist eine Entspannung der Problematik durch intensivierte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen kaum zu erreichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit werden jedoch für die Problematik sensibilisiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2823

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