Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe der Höhenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST
576
Betreff: Sicheres Radfahren
auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe der Höhenstraße Die Verkehrsbelastung und der
Querschnitt der Höhenstraße bei der vorhandenen städtebaulichen Situation
erlauben auch unter Berücksichtigung der neuen Straßenverkehrs-Ordnung keine
grundsätzlich andere Führung des Radverkehrs. Zum Schutz des Radverkehrs sind daher durchgehend
Bordsteinaufsätze eingebaut, um das illegale Parken weitgehend zu
verhindern. Im Zusammenhang mit dem
barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen "Höhenstraße" wurden unterschiedliche
Möglichkeiten der Radverkehrsführung geprüft. Letztlich erwies sich die heutige Führung des
Radverkehrs im Bereich der Haltestellen auf der Fahrbahn durch die Busspur als
die günstigste, da durch die Taktzeiten der Linie 32 (zwischen 10 und 30
Minuten) weniger Konflikte entstehen als bei einem klassischen Bordsteinradweg
mit geringen Seitenräumen für zu Fuß Gehende und Wartende. Wegen der benachbarten Bewohnerparkbereiche
unterliegt die Höhenstraße mit den Knotenpunkten Berger-, Heide- und Burgstraße
einem vergleichsweise hohen Überwachungsdruck. Aufgrund der zahlreichen
Geschäfte in der Höhenstraße und in der Berger Straße kann jedoch davon
ausgegangen werden, dass eine hohe Fluktuation an dort parkenden Fahrzeugen
besteht. Somit ist eine Entspannung der Problematik durch intensivierte
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen kaum zu erreichen. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit werden jedoch für die
Problematik sensibilisiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2014, OM 2823