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Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Kalbacher Hauptstraße ist als Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung) ausgewiesen. Zur Verdeutlichung ist auf Höhe der Beschilderung zusätzlich eine "30" auf der Fahrbahn markiert worden. Der Bereich ist hinter der Kurve bis zum Beginn der Bebauung Hausnummer 125 auf einer Länge von mindestens 100 m sehr gut einsehbar. Der Einbau einer Mittelinsel als Querungshilfe ist bei dem gegebenen Straßenquerschnitt nicht möglich. Der Einbau einer Aufpflasterung ist ebenfalls nicht ratsam, da die Kalbacher Hauptstraße eine Erschließungsstraße ist, die von einem Großteil des ein- und ausfließenden Verkehrs genutzt wird. Insbesondere wären etwa Rettungsdienste, aber auch Patient:innen bei Krankenfahrten betroffen. Dem absichtlichen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen kann mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht abgeholfen werden.

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