Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg
Stellungnahme des Magistrats
Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Alle Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Ausnahme von Tempo-30-Zonen müssen den strengen Anforderungen des § 45 Abs. 9 StVO genügen. Insbesondere muss eine Gefahrenlage vorhanden sein. Anordnungen aus Sicherheitsgründen kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur auf Streckenabschnitten in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Eine Möglichkeit besteht auch, wenn der Zugang einer Kita oder Schule der Grundstufe bzw. Sekundarstufe I unmittelbar von der betreffenden Straße aus erfolgt. Die Niederurseler Landstraße ist in beide Richtungen im Bereich der Heinrich-Kromer-Schule mit Tempo 30 auf einer Länge von jeweils 100m beschildert. Der durchgängigen Beschilderung mit Tempo 30 in der Niederurseler Landstraße kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden. Der Magistrat wird prüfen, ob Radverkehrsanlagen im Bereich zwischen Roßkopfstraße und Praunheimer Weg hergestellt werden können.