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Ampelregelung Friedberger Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 572 Betreff: Ampelregelung Friedberger Platz Der Forderung, dass das KFZ-Rotsignal vor der Haltestelle Friedberger Platz solange gehalten wird bis die Straßenbahn den Haltstellenbereich verlassen hat, kann nicht zugestimmt werden. Zum Schutz der wartenden Fahrgäste wird das sogenannte Türschließkriterium eingesetzt. Das bedeutet, dass das Rotsignal erst erlischt, wenn der Fahrgastwechsel abgeschlossen ist und die Türen geschlossen sind. Ein unnötiges Erhöhen der Rotlichtzeit für den KFZ-Verkehr würde die Leistungsfähigkeit stark einschränken. Des Weiteren kann der Forderung, dass der Linksabbieger in die Bornheimer Landstraße eine separate Abbiegesignalisierung erhält, nicht zugestimmt werden. Auch hier würde die Leistungsfähigkeit, sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts, eingeschränkt werden. KFZ-Fahrer, die sich beim Linksabbiegen im Gleisbereich aufstellen und somit die Straßenbahn behindern verstoßen gegen § 2 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung. Vor kurzem gab es im Streckenverlauf der Friedberger Landstraße mehrere technische Probleme bei der die ÖPNV-Beschleunigung beeinträchtigt war. Bedingt durch diese Probleme konnten unter anderem die Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten Friedberger Landstraße / Merianstraße, Friedberger Landstraße / Mauerweg sowie Friedberger Landstraße / Eschenheimer Anlage bei Annäherung von ÖPNV-Fahrzeugen kein schnelles Grün verarbeitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4036

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