Ampelregelung Friedberger Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.03.2019, ST 572 Betreff: Ampelregelung Friedberger Platz
Der Forderung, dass das KFZ-Rotsignal vor der Haltestelle
Friedberger Platz solange gehalten wird bis die Straßenbahn den
Haltstellenbereich verlassen hat, kann nicht zugestimmt werden. Zum Schutz der
wartenden Fahrgäste wird das sogenannte Türschließkriterium eingesetzt. Das
bedeutet, dass das Rotsignal erst erlischt, wenn der Fahrgastwechsel
abgeschlossen ist und die Türen geschlossen sind. Ein unnötiges Erhöhen der
Rotlichtzeit für den KFZ-Verkehr würde die Leistungsfähigkeit stark
einschränken.
Des Weiteren kann der Forderung,
dass der Linksabbieger in die Bornheimer Landstraße eine separate
Abbiegesignalisierung erhält, nicht zugestimmt werden. Auch hier würde die
Leistungsfähigkeit, sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts,
eingeschränkt werden. KFZ-Fahrer, die sich beim Linksabbiegen im Gleisbereich
aufstellen und somit die Straßenbahn behindern verstoßen gegen § 2 Absatz 3 der
Straßenverkehrs-Ordnung. Vor kurzem gab es im Streckenverlauf der Friedberger
Landstraße mehrere technische Probleme bei der die ÖPNV-Beschleunigung
beeinträchtigt war. Bedingt durch diese Probleme konnten unter anderem die
Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten Friedberger Landstraße / Merianstraße,
Friedberger Landstraße / Mauerweg sowie Friedberger Landstraße /
Eschenheimer Anlage bei Annäherung von ÖPNV-Fahrzeugen kein schnelles Grün
verarbeitet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2018, OM 4036