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Abmarkierung der (bereits bestehenden) Parkflächen auf dem Harheimer Weg zwischen den Einmündungen der Dornholzhäuser und der Friedrichsdorfer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 569

Betreff: Abmarkierung der (bereits bestehenden) Parkflächen auf dem Harheimer Weg zwischen den Einmündungen der Dornholzhäuser und der Friedrichsdorfer Straße Die Parkordnung in dem angesprochenen Bereich ist mittels Beschilderung deutlich geregelt. Eine zusätzliche Markierung der durch die Beschilderung bereits ausgewiesenen Parkplätze wäre nach der Straßenverkehrs-Ordnung nur dann zulässig, wenn dies auf Grund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist.