Abmarkierung der (bereits bestehenden) Parkflächen auf dem Harheimer Weg zwischen den Einmündungen der Dornholzhäuser und der Friedrichsdorfer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 569
Betreff: Abmarkierung der (bereits bestehenden) Parkflächen auf dem Harheimer Weg zwischen den Einmündungen der Dornholzhäuser und der Friedrichsdorfer Straße Die Parkordnung in dem angesprochenen Bereich ist mittels Beschilderung deutlich geregelt. Eine zusätzliche Markierung der durch die Beschilderung bereits ausgewiesenen Parkplätze wäre nach der Straßenverkehrs-Ordnung nur dann zulässig, wenn dies auf Grund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist.