Schließung Mobility-Center in der Berger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 568
Betreff: Schließung Mobility-Center in der Berger Straße Zu Ziffer
- : Das DB Mobility-Center Frankfurt wurde 2005 als erste Verkaufsstelle dieses Formates in Deutschland eröffnet, um vor allem die Menschen zu erreichen, die bisher nicht Bahn fuhren und in deren Nähe kein DB Reisezentrum und/oder eine DB Agentur lag. Das Neukundenpotenzial am Standort ist inzwischen aufgrund der bestehenden Akzeptanz von Online- und Mobilekanälen sowie der weiter zunehmenden Digitalisierung ausgeschöpft und auch die Bestandskunden folgen zunehmend dem allgemeinen Trend zur selbstbedienten Buchung. Die Deutsche Bahn hat sich deshalb nach wirtschaftlicher Abwägung zur Schließung des DB Mobility-Centers entschieden. Zu Ziffer 2.: Welche Nutzungsarten im Nordend zulässig sind, richtet sich im Wesentlichen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Verbindung mit den bestehenden Bebauungsplänen. Soweit Läden zulässig sind, besteht baurechtlich keine Möglichkeit, auf die Art des Ladens bzw. das Warensortiment Einfluss zu nehmen. Gegen eine vermehrte Ansiedlung von Gastronomie- oder anderen Gewerbekonzepten bieten weder die Gewerbeordnung noch das Hessische Gaststättengesetz aufgrund der grundgesetzlich garantierten Gewerbefreiheit eine Handhabe zur Beschränkung der Anzahl oder Art von Betrieben. Zu Ziffer 3.: Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH ist Ansprechpartner für alle kleinen und mittelständischen Unternehmen, die im Stadtgebiet ansässig sind und bietet ihre Unterstützung bei der Lösung von Standortproblemen an. Die Vielfältigkeit dieses Service-Angebotes bezieht sich selbstverständlich auch auf DB-Mobility-Center. Auf unternehmerische Entscheidungen aber hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main keinen Einfluss.