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Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Es liegen keine Erkenntnisse vor, warum die Festsetzung "Kinderspielplatz" seinerzeit nicht umgesetzt wurde. Das Baumkataster zeigt einen Gehölzbestand, welcher noch vor Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 337 entstanden ist. Eine entsprechende Beschlusslage ist nicht bekannt. Das Flurstück 8/30 ist in Privatbesitz, rechtlich gebundene Kompensationsmaßnahmen liegen nicht vor. Es hat sich auf dem Flurstück eine Gehölzstruktur ausgebildet, die heute als "tiny forest" oder Vogelschutzgehölz bezeichnet werden kann. Im Sinne der Klimaanpassung und der Artenvielfalt ist die Entwicklung dieses waldartigen Bestandes ein großer Gewinn und sollte erhalten werden. Für einen großen baumfreien Spielplatz, wie es der Bebauungsplan vorsieht, wären große Rodungsmaßnahmen für den Platz selbst und entsprechende Zufahrten erforderlich. Die Herstellung eines konventionell ausgestatteten Spielplatzes auf dem Flurstück 13/3 wäre heute mit großen Eingriffen verbunden und kann aus fachlicher Sicht nicht empfohlen werden. Auch bei geringerer Flächennutzung und -ausstattung wäre in jedem Fall Gehölzrückschnitte zur Herstellung der Verkehrssicherheit erforderlich.

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