Mach hin 4.0: Ein Fußgängerüberweg für die Wurmbachstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001, 2.1 (3)) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen entbehrlich und können nur im Zusammenhang mit den offiziellen Schulwegen angeordnet werden. Da an der bezeichneten Stelle aktuell kein Schulweg verläuft, kann der Anregung dahingehend nicht entsprochen werden. Eine Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Wurmbachstraße ist jedoch möglich und wurde im Zusammenhang mit einer früheren Anregung bereits mit dem Ortsbeirat abgestimmt (ST 1717/15 zur OM 4395, bzw. ST 1020/17 zur V 380). Die Umsetzung wird schnellstmöglich veranlasst.