Rotlichtverstöße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST
563
Betreff: Rotlichtverstöße Grundsätzlich werden
Rotlichtkontrollen von der originär für den fließenden Verkehr zuständigen
Polizei durchgeführt. Da diese sehr personalintensiv sind, müssen die
Kontrollorte sehr sorgfältig ausgewählt werden. Bei der Auswahl wird sich
deswegen hauptsächlich an Unfallschwerpunkten orientiert. Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre
Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer
Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und
die Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU)
vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der
Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen
der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt
(schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder
Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese
Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines
Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie es innerhalb der
Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorzufinden ist. Die
Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist
erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich
zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die
Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als
förderlich erachtet wird. An den Örtlichkeiten
Burgstraße/Hartmann-Ibach-Straße, Rohrbachstraße/Günthersburg-allee,
Friedberger Landstraße/Merianstraße und Friedberger Landstraße/Vogelsbergstraße
liegen aktuell keine rotlichtbedingten Unfallschwerpunkte vor. Die Lichtsignalanlage Friedberger
Landstraße/Vogelsbergstraße wurde im Jahr 2009 in der KEBU behandelt. Hierbei
wurde festgestellt, dass die Wahrnehmbarkeit der Lichtsignalanlage
eingeschränkt war, weshalb entsprechende Veränderungen vorgenommen wurden.
Diese Maßnahmen waren erfolgreich, sodass auch hier derzeit kein
Unfallschwerpunkt vorliegt. Deshalb kann der Anregung aus den genannten Gründen
nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.12.2015, OM 4838
Anregung an den
Magistrat vom 02.06.2016, OM 135