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Rotlichtverstöße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 563 Betreff: Rotlichtverstöße Grundsätzlich werden Rotlichtkontrollen von der originär für den fließenden Verkehr zuständigen Polizei durchgeführt. Da diese sehr personalintensiv sind, müssen die Kontrollorte sehr sorgfältig ausgewählt werden. Bei der Auswahl wird sich deswegen hauptsächlich an Unfallschwerpunkten orientiert. Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorzufinden ist. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An den Örtlichkeiten Burgstraße/Hartmann-Ibach-Straße, Rohrbachstraße/Günthersburg-allee, Friedberger Landstraße/Merianstraße und Friedberger Landstraße/Vogelsbergstraße liegen aktuell keine rotlichtbedingten Unfallschwerpunkte vor. Die Lichtsignalanlage Friedberger Landstraße/Vogelsbergstraße wurde im Jahr 2009 in der KEBU behandelt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Wahrnehmbarkeit der Lichtsignalanlage eingeschränkt war, weshalb entsprechende Veränderungen vorgenommen wurden. Diese Maßnahmen waren erfolgreich, sodass auch hier derzeit kein Unfallschwerpunkt vorliegt. Deshalb kann der Anregung aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.12.2015, OM 4838 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 135