Andienungsverkehr Anna-Schmidt-Kinderhaus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST
562
Betreff: Andienungsverkehr
Anna-Schmidt-Kinderhaus Das betroffene
Anna-Schmidt-Kinderhaus liegt mit der Anschrift Im Trutz Frankfurt 12 im
Bewohnerparkbereich 18. Grundsätzlich ist in den Bewohnerparkbereichen der
öffentliche Parkraum je hälftig den Bewohnern des jeweiligen Bereichs und dem
freien Parken zugeordnet. Freie Parkplätze in Bewohnerparkzonen können von
allen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden. Im Bereich der Straße Im Trutz
Frankfurt 12 besteht für das Anna-Schmidt-Kinderhaus bereits ein
eingeschränktes Halteverbot von montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 17:00
Uhr. Zusätzlich gibt es in unmittelbarer
Nähe folgende Ladezonen: - in der Bockenheimer Anlage zwischen der Hausnummer
3 und der Fellnerstraße, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:00
Uhr - in der Bockenheimer
Anlage ab der Hausnummer 12 bis Im Trutz Frankfurt, werktags von 07:30 Uhr bis
18:00 Uhr - in der
Fellnerstraße gegenüber den Hausnummern 5 bis 7, werktags von 07:00 Uhr bis
18:00 Uhr Zu beachten ist zudem, dass das
Parken vor Eingängen zu Kindergärten/-häusern und Horten nicht dem
Sicherheitskonzept der Stadt Frankfurt am Main entspricht. Es gibt viele
Gründe, den Weg zum Kinderhaus besser zu Fuß zu bestreiten. Für Kinder, auch im
Vorschulalter, ist es besonders wichtig, dass sie in Bewegung sind und damit
frühzeitig lernen, sich sicher im Verkehr zu bewegen. Hierzu wurde die Kampagne
"Schulweg-Safari" ins Leben gerufen. Informationen hierüber werden über
www.schulweg-safari.de zur Verfügung gestellt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass eine
Parkraumreservierung für Eltern, die ihre Kinder bringen oder abholen, in der
Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen ist. Aufgrund der obigen Ausführungen ist eine weitere
zusätzliche Änderung der Parkordnung im Bereich der Bockenheimer Anlage
zwischen Im Trutz Frankfurt und Mozartplatz für das Anna-Schmidt-Kinderhaus
nicht notwendig bzw. nicht möglich. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.01.2016, OM 4879