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Andienungsverkehr Anna-Schmidt-Kinderhaus

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 562 Betreff: Andienungsverkehr Anna-Schmidt-Kinderhaus Das betroffene Anna-Schmidt-Kinderhaus liegt mit der Anschrift Im Trutz Frankfurt 12 im Bewohnerparkbereich 18. Grundsätzlich ist in den Bewohnerparkbereichen der öffentliche Parkraum je hälftig den Bewohnern des jeweiligen Bereichs und dem freien Parken zugeordnet. Freie Parkplätze in Bewohnerparkzonen können von allen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden. Im Bereich der Straße Im Trutz Frankfurt 12 besteht für das Anna-Schmidt-Kinderhaus bereits ein eingeschränktes Halteverbot von montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Zusätzlich gibt es in unmittelbarer Nähe folgende Ladezonen: - in der Bockenheimer Anlage zwischen der Hausnummer 3 und der Fellnerstraße, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr - in der Bockenheimer Anlage ab der Hausnummer 12 bis Im Trutz Frankfurt, werktags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr - in der Fellnerstraße gegenüber den Hausnummern 5 bis 7, werktags von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Zu beachten ist zudem, dass das Parken vor Eingängen zu Kindergärten/-häusern und Horten nicht dem Sicherheitskonzept der Stadt Frankfurt am Main entspricht. Es gibt viele Gründe, den Weg zum Kinderhaus besser zu Fuß zu bestreiten. Für Kinder, auch im Vorschulalter, ist es besonders wichtig, dass sie in Bewegung sind und damit frühzeitig lernen, sich sicher im Verkehr zu bewegen. Hierzu wurde die Kampagne "Schulweg-Safari" ins Leben gerufen. Informationen hierüber werden über www.schulweg-safari.de zur Verfügung gestellt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass eine Parkraumreservierung für Eltern, die ihre Kinder bringen oder abholen, in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen ist. Aufgrund der obigen Ausführungen ist eine weitere zusätzliche Änderung der Parkordnung im Bereich der Bockenheimer Anlage zwischen Im Trutz Frankfurt und Mozartplatz für das Anna-Schmidt-Kinderhaus nicht notwendig bzw. nicht möglich. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4879

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