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Spielstraße Jungstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 560 Betreff: Spielstraße Jungstraße Der verkehrsberuhigte Bereich in der Jungstraße ist gekennzeichnet durch eine versetzte Parkordnung, einen niveaugleichen Ausbau, eine Begrünung (Bäume und Büsche, abgesetzt durch Bordsteine), eine Aufpflasterung sowie durch das Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) an der Zufahrt aus der Robert-Mayer-Straße. Die Aufpflasterung verdeutlicht den Beginn der verkehrsberuhigten Zone. Die versetzte Park-ordnung trägt zusammen mit der Begrünung zur Verkehrsberuhigung bei. Eine zusätzliche Markierung des VZ 325 StVO auf der Fahrbahn widerspricht der gesetzlichen Regelung des § 39 StVO (Verbot der Überbeschilderung). Der Anregung kann deswegen nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4888

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