Spielstraße Jungstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST
560
Betreff: Spielstraße
Jungstraße Der verkehrsberuhigte Bereich in
der Jungstraße ist gekennzeichnet durch eine versetzte Parkordnung, einen
niveaugleichen Ausbau, eine Begrünung (Bäume und Büsche, abgesetzt durch
Bordsteine), eine Aufpflasterung sowie durch das Verkehrszeichen (VZ) 325
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) an
der Zufahrt aus der Robert-Mayer-Straße. Die Aufpflasterung verdeutlicht den Beginn der
verkehrsberuhigten Zone. Die versetzte Park-ordnung trägt zusammen mit der
Begrünung zur Verkehrsberuhigung bei. Eine zusätzliche Markierung des VZ 325 StVO auf der
Fahrbahn widerspricht der gesetzlichen Regelung des § 39 StVO (Verbot der
Überbeschilderung). Der Anregung kann deswegen nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.01.2016, OM 4888