Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat steht in direktem und regelmäßigem Kontakt zum Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V (BSBH). Gemeinsam werden hier die Lichtsignalanlagen anhand einer Prioritätenliste festgelegt, die als Nächstes mit den notwendigen Hilfsmitteln für Sehbehinderte ausgestattet werden. In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen, wird die Liste abgearbeitet. Die in der Anregung genannten Signalanlagen werden in die Prioritätenliste aufgenommen.