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Sicherheit für Rad- und Fußverkehr in der Karl-von-Drais-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 55 Betreff: Sicherheit für Rad- und Fußverkehr in der Karl-von-Drais-Straße Dem Magistrat ist bewusst, dass die bereits in früherer Zeit ordnungswidrigen Vorgänge durch die Änderung der Parkordnung aufgrund einer Ortsbeiratsanregung in ihren Auswirkungen so nicht hinnehmbar sind. Das ist auch dem betroffenen Unternehmen sehr klar. Ebenso klar ist aber auch, dass das Unternehmen an diesem Standort auf seine Logistik angewiesen ist und die Städtische Verkehrspolizei angesichts der vielen Problemstellen im Stadtgebiet auch dort keinen permanenten Standposten unterhalten kann. Kurzfristig wird im Bereich der Hügelstraße eine Be- und Entlademöglichkeit geschaffen. Sobald die verkehrsrechtlichen Änderungen umgesetzt sind, werden die Kontrollen zumindest kurzzeitig intensiviert, auch um diese Bereiche von Fehlbeparkungen freizuhalten. Mittelfristig wäre - eine entsprechende Beschlussfassung im Ortsbeirat vorausgesetzt - der Magistrat bereit, eine bauliche Anpassung zur Wiedereinrichtung einer Ladezone in der Karl-von-Drais-Straße selbst zu prüfen und, wenn auch unter Berücksichtigung einer sicheren Radverkehrsführung machbar, umzusetzen. Die in der Stellungnahme des Magistrats ST 985 vom 28.05.2018 zur OM 2865/18 getroffene Aussage, es sei "auf öffentlichen Straßen generell rechtlich unzulässig, Fahrzeuge ohne gültige Zulassung zu bewegen", wurde teilweise revidiert. Der Ladevorgang von nicht zugelassenen Kfz ist als Ladevorgang im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung mindestens bis zu einer Entfernung von ca. 150 Metern zulässig (vgl. LG Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 S 48/13). Somit dürfen diese Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum vom Transporter auf das Betriebsgelände gefahren werden, unabhängig von der Frage der Zulassung sind sie seitens der Spedition über die Güterschadenhaftpflicht hinaus versichert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 938

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