Sicherheit für Rad- und Fußverkehr in der Karl-von-Drais-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST
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Betreff: Sicherheit für
Rad- und Fußverkehr in der Karl-von-Drais-Straße Dem Magistrat ist bewusst, dass
die bereits in früherer Zeit ordnungswidrigen Vorgänge durch die Änderung der
Parkordnung aufgrund einer Ortsbeiratsanregung in ihren Auswirkungen so nicht
hinnehmbar sind. Das ist auch dem betroffenen Unternehmen sehr klar. Ebenso
klar ist aber auch, dass das Unternehmen an diesem Standort auf seine Logistik
angewiesen ist und die Städtische Verkehrspolizei angesichts der vielen
Problemstellen im Stadtgebiet auch dort keinen permanenten Standposten
unterhalten kann. Kurzfristig wird im Bereich der Hügelstraße eine Be-
und Entlademöglichkeit geschaffen. Sobald die verkehrsrechtlichen Änderungen
umgesetzt sind, werden die Kontrollen zumindest kurzzeitig intensiviert, auch
um diese Bereiche von Fehlbeparkungen freizuhalten. Mittelfristig wäre - eine entsprechende
Beschlussfassung im Ortsbeirat vorausgesetzt - der Magistrat bereit, eine
bauliche Anpassung zur Wiedereinrichtung einer Ladezone in der
Karl-von-Drais-Straße selbst zu prüfen und, wenn auch unter Berücksichtigung
einer sicheren Radverkehrsführung machbar, umzusetzen. Die in der Stellungnahme des Magistrats ST 985 vom
28.05.2018 zur OM 2865/18 getroffene Aussage, es sei "auf öffentlichen Straßen
generell rechtlich unzulässig, Fahrzeuge ohne gültige Zulassung zu bewegen",
wurde teilweise revidiert. Der Ladevorgang von nicht zugelassenen Kfz ist als
Ladevorgang im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung mindestens bis zu einer
Entfernung von ca. 150 Metern zulässig (vgl. LG Bremen, Beschluss vom 18. Juni
2013 - 6 S 48/13). Somit dürfen diese Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum
vom Transporter auf das Betriebsgelände gefahren werden, unabhängig von der
Frage der Zulassung sind sie seitens der Spedition über die
Güterschadenhaftpflicht hinaus versichert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.08.2018, V 938