Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 55
Betreff: Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames Die geplante Ortsrandstraße dient sowohl als äußere Erschließung des geplanten Baugebiets Am Eschbachtal als auch der Entlastung der Ortslage Bonames von Durchgangsverkehren zwischen Harheim/Nieder-Erlenbach und der A 661 bzw. den Siedlungsbereichen westlich der A 661. Dabei soll die Umgehung keine übermäßige Attraktivität für Verkehrsbeziehungen zwischen der B 3 (Bad Vilbel-Massenheim) und der A 661 entwickeln. Die Straße soll daher in direktem Zusammenhang mit dem Baugebiet realisiert werden. Vor diesem Hintergrund wurde frühzeitig die Entscheidung getroffen, das Baurecht für die Ortsrandstraße im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" zu erlangen. Bei der parallelen Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und eines Planfeststellungsverfahrens kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Planfeststellungsbeschluss auch nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes liegt und somit weitere Verzögerungen eintreten. Gleichzeitig bestünden über die vorgesehene Erschließungsfunktion so enge Abhängigkeiten zwischen den Verfahren, dass ein vorzeitiger Planfeststellungsbeschluss nicht erwartet werden kann. Der Magistrat hält daher an der Entscheidung fest, das Baurecht für die Ortsrandstraße mit dem Bebauungsplanverfahren zu erlangen.