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Winterdienst auf der Gontardstraße sicherstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 55 Betreff: Winterdienst auf der Gontardstraße sicherstellen Die Gontardstraße ist ein ehemaliger Gemarkungsweg, welcher keine herausragende Verkehrsbedeutung besitzt. Er dient zwar der Erschließung der französischen Schule, es handelt sich jedoch weder um eine verkehrswesentliche noch um eine verkehrsgefährliche Straße. Um vorhandene Ressourcen optimal ausnutzen zu können, wurde in Abstimmung mit den zuständigen Polizeistellen für Winterdiensteinsätze in der Stadt Frankfurt ein Dringlichkeitsstufenplan erarbeitet, welcher die Straßen entsprechend ihrer Bedeutung für den Winterdienst in verschiedene Kategorien unterteilt. Man unterscheidet sogenannte A-, B- und C-Strecken. Bei der A-Strecke handelt es sich vornehmlich um wichtige Hauptverkehrsstraßen und wesentliche Strecken des ÖPNV, die Strecke B bezeichnet Zubringerstraßen zu den Hauptverkehrsstraßen und unter die Priorität Strecke C fallen unter anderem gefahrgeneigte Wohnstraßen. Die verbliebenen Straßen werden im Anschluss im Rahmen der Leistungsfähigkeit abgearbeitet Aufgrund wiederholter Beschwerden seitens der Schule (Schulleitung, Lehrer, Eltern) wurde die Gontardstraße bereits als Wohnstraße kategorisiert und wird folglich mit nachrangiger Priorität (C-Priorität) abgearbeitet. Diese Kategorisierung beruht bereits auf einem Entgegenkommen der FES, welche von der Stadt Frankfurt am Main mit dem Winterdienst betreut wird, da der Gemarkungsweg weder verkehrswichtig noch gefährlich ist und folglich keiner Räum- und Streupflicht (Fahrbahnbereich) unterliegt. Eine weitere Priorisierung der Fahrbahnräumung in der Gontardstraße steht nicht im Einklang mit dem bestehenden Dringlichkeitsstufenplan und widerspricht auch einem effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Der Magistrat wird an der derzeitigen Kategorisierung der Gontardstraße als Wohnstraße (C-Kategorie) festhalten und lehnt eine weitere Priorisierung ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1639