Winterdienst auf der Gontardstraße sicherstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.01.2013, ST 55 Betreff: Winterdienst auf der Gontardstraße sicherstellen
Die Gontardstraße ist ein ehemaliger Gemarkungsweg,
welcher keine herausragende Verkehrsbedeutung besitzt. Er dient zwar der
Erschließung der französischen Schule, es handelt sich jedoch weder um eine
verkehrswesentliche noch um eine verkehrsgefährliche Straße. Um vorhandene Ressourcen optimal ausnutzen zu
können, wurde in Abstimmung mit den zuständigen Polizeistellen für
Winterdiensteinsätze in der Stadt Frankfurt ein Dringlichkeitsstufenplan
erarbeitet, welcher die Straßen entsprechend ihrer Bedeutung für den
Winterdienst in verschiedene Kategorien unterteilt. Man unterscheidet
sogenannte A-, B- und C-Strecken. Bei der A-Strecke handelt es sich vornehmlich
um wichtige Hauptverkehrsstraßen und wesentliche Strecken des ÖPNV, die Strecke
B bezeichnet Zubringerstraßen zu den Hauptverkehrsstraßen und unter die
Priorität Strecke C fallen unter anderem gefahrgeneigte Wohnstraßen. Die verbliebenen Straßen werden im Anschluss im
Rahmen der Leistungsfähigkeit abgearbeitet Aufgrund wiederholter Beschwerden seitens der Schule
(Schulleitung, Lehrer, Eltern) wurde die Gontardstraße bereits als
Wohnstraße kategorisiert und wird folglich mit nachrangiger Priorität
(C-Priorität) abgearbeitet. Diese Kategorisierung beruht bereits auf einem
Entgegenkommen der FES, welche von der Stadt Frankfurt am Main mit dem
Winterdienst betreut wird, da der Gemarkungsweg weder verkehrswichtig noch
gefährlich ist und folglich keiner Räum- und Streupflicht (Fahrbahnbereich)
unterliegt. Eine weitere Priorisierung der Fahrbahnräumung in
der Gontardstraße steht nicht im Einklang mit dem bestehenden
Dringlichkeitsstufenplan und widerspricht auch einem effizienten Einsatz der
vorhandenen Ressourcen. Der
Magistrat wird an der derzeitigen Kategorisierung der Gontardstraße als Wohnstraße (C-Kategorie) festhalten und lehnt eine
weitere Priorisierung ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2012, OM 1639