Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 559 Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Vorläufige Stellungnahme: Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie die Unfallzahlen der Polizei. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen. Zudem ist eine Auswahl in Frage kommender Standorte erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Eine erste Prüfung hat ergeben, dass der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort für eine parallele Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlage nicht geeignet ist. Um Rotlichtfahrten zu erfassen, müsste eine stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage hinter der Bushaltestelle aufgestellt werden. Für Geschwindigkeitskontrollen ist jedoch der Bereich vor einer Gefahrenstelle - in diesem Fall der Haltestelle - relevant, da die Geschwindigkeit an der Gefahrenstelle gemindert sein soll. Eine detaillierte Prüfung in Bezug auf andere zu beachtende Kriterien, wie die Unfallhäufigkeit, erfolgt in der nächsten Sitzung der KEBU (1. Quartal 2017). Der Anregung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 944

Verknüpfte Vorlagen