Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST
559
Betreff: Rotlicht- und
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Vorläufige
Stellungnahme: Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre
Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer
Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und
die Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten
(KEBU) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der
Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie die Unfallzahlen der
Polizei. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere)
Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder
Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese
Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines
Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen. Zudem ist eine
Auswahl in Frage kommender Standorte erforderlich, da weder die Installation
von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur
Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an
allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Eine erste Prüfung hat ergeben, dass der vom
Ortsbeirat vorgeschlagene Standort für eine parallele Rotlicht- und
Geschwindigkeitsmessanlage nicht geeignet ist. Um Rotlichtfahrten zu erfassen,
müsste eine stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage hinter
der Bushaltestelle aufgestellt werden. Für Geschwindigkeitskontrollen ist
jedoch der Bereich vor einer Gefahrenstelle - in diesem Fall der Haltestelle -
relevant, da die Geschwindigkeit an der Gefahrenstelle gemindert sein soll.
Eine detaillierte Prüfung in Bezug auf andere zu beachtende Kriterien, wie
die Unfallhäufigkeit, erfolgt in der nächsten Sitzung der KEBU (1. Quartal
2017). Der Anregung kann daher zum jetzigen
Zeitpunkt nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.11.2016, OM 944