Radfahrer vor dem Flemings’s Deluxe Hotel schützen
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 559
Betreff: Radfahrer vor dem Flemings's Deluxe Hotel schützen Mit Schreiben vom 20.04.2015 wurde der Ortsbeirat über die geplanten Maßnahmen und deren Hintergründe informiert. Diesem Schreiben wurde auch die aktuelle Ausführungsplanung beigelegt. Die durch Fleming's Hotel beauftragte und an einem Bauzaun öffentlich zur Schau gestellte Visualisierung entsprach dieser Ausführungsplanung zu keinem Zeitpunkt und bewegt sich eher auf der Ebene einer Zurschaustellung der gestalterischen Zugewinne. Der Magistrat war hierbei nicht eingebunden und hätte von dieser Art der Darstellung entschieden abgeraten, wäre er eingebunden gewesen. Zu
- : Das Ansinnen des Fleming's Hotel auf Erstellung einer Taxivorfahrt wurde (nach eingehender Prüfung und Abwägung der Randbedingungen) im Grundsatz begrüßt. Die vom Hotel vorgelegte Planungsidee wurde im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, insbesondere des Radverkehrs, durch die Fachverwaltung modifiziert und mit der Landespolizei abgestimmt. Gerade die bestehende unbefriedigende Situation mit verbotswidrig auf der rechten Fahrspur haltenden Taxen und dort aussteigenden Fahrgästen beeinträchtigt die Verkehrssicherheit in diesem stark befahrenen Bereich. Der Radfahrstreifen musste aus Gründen der Verkehrssicherheit bereits früher durch Leitschwellen baulich gefasst werden, da immer wieder Fahrzeuge dort hielten. Der Taxistreifen in der Bleichstraße wurde nur eingeschränkt angenommen, da dieser immer wieder ordnungswidrig zugeparkt, die Abfahrt der Fahrzeuge durch die Verkehrsführung erschwert wurde (Abfahrt nur ostwärts) und der Hotelhaupteingang am Eschenheimer Tor liegt. Die aktuelle Planung sieht eine im Uhrzeigersinn verlaufende Taxivorfahrt mit zwei Überfahrten vor. Dieses Konzept bietet gegenüber dem ursprünglichen (durch die Fachverwaltung abgelehnten) Ansatz einer gegen den Uhrzeigersinn verlaufenden Vorfahrt, Verkehrssicherheits- und Erschließungsvorteile. Zu 2.: Die Leitschwellen im Bereich des Radfahrstreifens werden ausschließlich im Bereich der Zu- und Ausfahrt entfernt und bleiben ansonsten selbstverständlich an Ort und Stelle. Zu 3.: Wie eingangs geschildert entspricht die Visualisierung nicht der Ausführungsplanung. Der Straßenraum wird funktional nicht geändert. Die Geradeausfahrspur in die Eschersheimer Landstraße wird nicht entfallen. Auch der Radfahrstreifen bleibt bestehen. Zu 4.: Die vorgesehene Planung dient der allgemeinen Sicherheit im Straßenraum am Eschenheimer Tor, da dadurch ermöglicht wird, dass die Taxen auf einer separaten Fläche außerhalb des fließenden Verkehrs halten und ihre Fahrgäste sicher im Seitenbereich aussteigen lassen können. Die Taxivorfahrt wurde so trassiert, dass beim Einfahren ein geringer Radius besteht, um ein langsames Einfahren zu gewährleisten. Dies dient der Erhöhung der Sicherheit der Radfahrenden auf dem Radfahrstreifen. Der Ausfahrtbereich der Taxivorfahrt verläuft nahezu in einem rechten Winkel auf die Fahrbahn des fließenden Verkehrs zu. Damit ist eine gute Sichtbeziehung zwischen allen Verkehrsteilnehmenden gewährleistet. Das Queren des Radfahrstreifens wird als unkritisch eingestuft, da es sich um eine von jeder Grundstückszufahrt bekannte und eingeübte Verkehrssituation handelt.