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Kampfmittel in den Gebieten "Am Entenbach" und "Weimerhaus"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 559 Betreff: Kampfmittel in den Gebieten "Am Entenbach" und "Weimerhaus" In den vermeintlich mit Kampfmitteln belasteten Gebieten "Am Entenbach" und "Weimerhaus" sind weniger als 10% im städtischen Eigentum. Eine flächendeckende Suchaktion ist nur unter Beteiligung aller Eigentümer möglich. Bislang konnte nicht von einer bestehenden Gefahr ausgegangen werden. Die betroffenen Pächter wurden über das Gefährdungspotential informiert. Der Kampfmittelräumdienst liegt in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt. Auf Anfrage der Grundstückseigentümer gibt der Kampfmittelräumdienst Auskunft darüber, ob auf den betreffenden Grundstücken mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln zu rechnen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.12.2014, OA 578

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