Kampfmittel in den Gebieten "Am Entenbach" und "Weimerhaus"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST
559
Betreff: Kampfmittel in den
Gebieten "Am Entenbach" und "Weimerhaus" In den vermeintlich mit
Kampfmitteln belasteten Gebieten "Am Entenbach" und "Weimerhaus" sind
weniger als 10% im städtischen Eigentum. Eine flächendeckende Suchaktion
ist nur unter Beteiligung aller Eigentümer möglich. Bislang konnte nicht
von einer bestehenden Gefahr ausgegangen werden. Die betroffenen Pächter
wurden über das Gefährdungspotential informiert. Der Kampfmittelräumdienst liegt in der Zuständigkeit
des Regierungspräsidiums Darmstadt. Auf Anfrage der Grundstückseigentümer gibt
der Kampfmittelräumdienst Auskunft darüber, ob auf den betreffenden
Grundstücken mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln zu rechnen ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
02.12.2014, OA 578