Umbau Mühlbergschule
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist sehr daran interessiert, dass insbesondere bei Verzögerungen im Bauablauf ein transparenter und verlässlicher Informationsfluss stattfindet. Hierfür ist es wichtig, dass die zuvor festgelegten Kommunikationswege genutzt werden. Um alle Informationen gebündelt und lückenlos zu transportieren, sollten alle Anfragen über die Schulleitung erfolgen. Daher ist der Magistrat mit der Mühlbergschule im kontinuierlichen Austausch. Die Schulleitung wird monatlich über den Baufortschritt informiert. Ergänzend wird Bildmaterial übermittelt. Sofern es die jeweils aktuell gültigen Hygieneregelungen zulassen, sind Baustellenbegehungen mit der Schulleitung vorstellbar. Die Kommunikation zwischen Schulleitung und Bauleitung erfolgt zuständigkeitshalber und wie gehandhabt über die Objektverantwortlichen im Amt für Bau und Immobilien. Der aktuelle Bedarf an Zeiten für Sportunterricht ist durch einen Mietvertrag mit dem Landessportbund Hessen e.V. abgedeckt. Ein weiterer Bedarf ist dem Magistrat nicht bekannt. Der Magistrat sieht die Notwendigkeit der Installation weiterer Waschbecken in den Korridoren. Die Maßnahme wurde umgesetzt. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und soll perspektivisch als dauerhafter Auslagerungsstandort für Schulen dienen. Der Standort soll künftig mit dem regulären, durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020 beschlossenen, städtischen WLAN für Frankfurter Schulen ausgestattet werden. Ein temporäres bzw. provisorisches WLAN ist nicht vorgesehen und nicht möglich. Gemäß den allgemeinen Empfehlungen der führenden Institute und Behörden ist der Einsatz von mobilen Luftfiltergeräten in Unterrichtsräumen sinnvoll, in denen keine ausreichenden Lüftungsmöglichkeiten gegeben sind. Dies trifft nicht auf die Anlage im Länderweg zu. Die Lüftung ist nicht mit Aerosolfiltern ausgestattet und kann auch nicht nachgerüstet werden. Es handelt sich um eine Lüftungsanlage, die Außenluft zuführt und verbrauchte Luft abführt. Ein Aerosolfilter kommt lediglich bei Umluftanlagen in Betracht, welche hier nicht verbaut wurde.