Naturspielplatz in der Marie-Bittorf-Anlage
Stellungnahme des Magistrats
Der Bebauungsplan 62d Nr. 1 sowie in geringem Umfang auch der Bebauungsplan 61c Nr. 1 weisen die Marie-Bittorf-Anlage als Öffentliche Grünfläche ohne gesonderte Zweckbestimmung und ohne weitere Festsetzungen aus. Die Anlage selbst stellt sich als außergewöhnlich schön modellierte längsgestreckte Parkanlage mit gutem Baumbestand und einem offenen Wiesental in der Mitte der Anlage dar. Das Wiesental sollte auf jeden Fall von Einbauten und Bepflanzung freigehalten werden. Da der Baumbestand in den Randbereichen teilweise sehr dicht ist, kann es auch hier schwierig sein, Einbauten mit Fundamenten oder größeren Auflasten unterzubringen. Da der in der Anregung verwendete Begriff des Naturspielplatzes nicht eindeutig definiert ist, schlagen wir vor, zu gegebener Zeit im Rahmen eines Ortstermins die Idee des Ortsbeirats weiter zu erörtern und in der Folge zu prüfen, ob ein solcher Naturspielplatz für die Marie-Bittorf-Anlage infrage kommt.