Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST
553
Betreff: Bebauungsplan Nr.
834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Nach Klärung letzter planerischer
Fragestellungen im Plangebiet und unter Wahrung der rechtlichen Anforderungen
an das Planverfahren, wie auch der Umsetzung der Vorgaben aus dem
Stadtverordnetenbeschluss § 4579 vom 22. Mai 2014, strebt der Magistrat eine
zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 834 "Südlich Rödelheimer
Landstraße" für Ende 2016 an. Da der Bebauungsplan Nr. 834 nicht vollständig
aus den Darstellungen und Festlegungen des Regionalplans Südhessen / Regionaler
Flächennutzungsplan 2010 entwickelt werden kann, stellt der Magistrat parallel
zum Bebauungsplanverfahren einen Antrag auf Abweichung von den
regionalplanerischen Festlegungen. Ab Antragsstellung beträgt die
Verfahrensdauer circa 1,5 Jahre. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans bzw. mit
einer möglichen frühzeitigen Planreife nach § 33 BauGB ist somit bei günstigem
Verlauf frühestens gegen Ende 2017 / Anfang 2018 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.01.2016, V
1559