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Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 553 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Nach Klärung letzter planerischer Fragestellungen im Plangebiet und unter Wahrung der rechtlichen Anforderungen an das Planverfahren, wie auch der Umsetzung der Vorgaben aus dem Stadtverordnetenbeschluss § 4579 vom 22. Mai 2014, strebt der Magistrat eine zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße" für Ende 2016 an. Da der Bebauungsplan Nr. 834 nicht vollständig aus den Darstellungen und Festlegungen des Regionalplans Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 entwickelt werden kann, stellt der Magistrat parallel zum Bebauungsplanverfahren einen Antrag auf Abweichung von den regionalplanerischen Festlegungen. Ab Antragsstellung beträgt die Verfahrensdauer circa 1,5 Jahre. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans bzw. mit einer möglichen frühzeitigen Planreife nach § 33 BauGB ist somit bei günstigem Verlauf frühestens gegen Ende 2017 / Anfang 2018 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1559

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