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Sicherstellung des Zugangs von FES und Feuerwehr

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 552 Betreff: Sicherstellung des Zugangs von FES und Feuerwehr Zu 1.: Wenn Leerungen aufgrund von Verparkungen oder Baustellen ausfallen, wird dies von der Lademannschaft als Störungsmeldung erfasst und an die Entsorgungslogistik der FES GmbH gemeldet. Die FES GmbH ist mit der Ausführung der kommunalen Abfallsammlung und -entsorgung betraut und nimmt die Überwachung der Leerungsabläufe eigenständig wahr. Zu 2.: Der Stadt Frankfurt am Main sind derzeit in Bockenheim die Florastraße und Metzstraße als problematische Punkte (enge Straßen) bekannt, die demnächst vom Schmalspurfahrzeug angefahren werden. Zu 3.: Wenn Straßen bekannt werden, wo die Müllentleerung aufgrund von Verparkungen wiederholt nicht möglich ist, erfolgt eine Kommunikation zwischen den zuständigen Ämtern und der FES, um eine Lösung für die Sachlage zu finden. Eine Meldung an die Branddirektion erfolgt nicht. Die Bediensteten der zuständigen Feuerwache kennen die feuerwehrspezifischen, neuralgischen Punkte in ihrem Wachbezirk. Eventuelle Zuwegeeinschränkungen durch Baustellen werden im Vorfeld geprüft bzw. im Alarmfall berücksichtigt. Informationsfahrten zur Feststellung von Falschparkern erfolgen durch die Feuerwehr nicht. Zu 4.: Wenn der Müll aufgrund von Verparkungen wiederholt nicht entleert werden kann, gibt es Ortsbegehungen mit Beteiligten der zuständigen Ämter und der FES GmbH. Dadurch konnte oftmals eine Verbesserung der Situation erreicht werden. Den Erkenntnissen der FES GmbH zufolge sei die Marburger Straße normal befahrbar und nicht durch häufige Verparkung aufgefallen. Reklamationen bezüglich nicht geleerter Abfallbehälter liegen nicht vor. Die Lademannschaften melden aber zahlreiche Störungsmeldungen. So würden Abfallbehälter zu den Leerungsterminen nicht zugänglich gemacht oder nicht bereitgestellt werden. Tonnenstandplätze befinden sich oftmals in Hinterhöfen und Kellern. Die Liegenschaftseigentümer, Mieter und Hausmeister stehen deshalb ebenso in der Verantwortung, den Lademannschaften den Zutritt zu den Tonnenstandplätzen entsprechend der Abfallsatzung zu ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2016, V 283

Verknüpfte Vorlagen