Sicherstellung des Zugangs von FES und Feuerwehr
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST
552
Betreff: Sicherstellung des
Zugangs von FES und Feuerwehr Zu 1.: Wenn Leerungen aufgrund von Verparkungen oder
Baustellen ausfallen, wird dies von der Lademannschaft als Störungsmeldung
erfasst und an die Entsorgungslogistik der FES GmbH gemeldet. Die FES GmbH ist
mit der Ausführung der kommunalen Abfallsammlung und -entsorgung betraut und
nimmt die Überwachung der Leerungsabläufe eigenständig wahr. Zu 2.: Der Stadt Frankfurt am Main sind derzeit in
Bockenheim die Florastraße und Metzstraße als problematische Punkte (enge
Straßen) bekannt, die demnächst vom Schmalspurfahrzeug angefahren werden.
Zu 3.: Wenn Straßen bekannt werden, wo die Müllentleerung
aufgrund von Verparkungen wiederholt nicht möglich ist, erfolgt eine
Kommunikation zwischen den zuständigen Ämtern und der FES, um eine Lösung für
die Sachlage zu finden. Eine Meldung an die Branddirektion erfolgt nicht.
Die Bediensteten der zuständigen Feuerwache kennen die
feuerwehrspezifischen, neuralgischen Punkte in ihrem Wachbezirk. Eventuelle
Zuwegeeinschränkungen durch Baustellen werden im Vorfeld geprüft bzw. im
Alarmfall berücksichtigt. Informationsfahrten zur Feststellung von
Falschparkern erfolgen durch die Feuerwehr nicht. Zu 4.: Wenn der Müll aufgrund von Verparkungen wiederholt
nicht entleert werden kann, gibt es Ortsbegehungen mit Beteiligten der
zuständigen Ämter und der FES GmbH. Dadurch konnte oftmals eine
Verbesserung der Situation erreicht werden. Den Erkenntnissen der FES GmbH zufolge sei die
Marburger Straße normal befahrbar und nicht durch häufige Verparkung
aufgefallen. Reklamationen bezüglich nicht geleerter Abfallbehälter liegen
nicht vor. Die Lademannschaften melden aber zahlreiche Störungsmeldungen.
So würden Abfallbehälter zu den Leerungsterminen nicht zugänglich gemacht
oder nicht bereitgestellt werden. Tonnenstandplätze befinden sich oftmals in
Hinterhöfen und Kellern. Die Liegenschaftseigentümer, Mieter und Hausmeister
stehen deshalb ebenso in der Verantwortung, den Lademannschaften den Zutritt zu
den Tonnenstandplätzen entsprechend der Abfallsatzung zu ermöglichen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.11.2016, V 283