Neues Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 - warum nicht noch mehr neue Wohnflächen im Nordend?
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 552
Betreff: Neues Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 - warum nicht noch mehr neue Wohnflächen im Nordend? Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine private Fläche. Daher erfolgen die Nutzungsüberlegungen im Rahmen des Bau- und Planungsrechtes grundsätzlich durch die Eigentümer. Die Flächen dienen dem Infrastrukturbedarf der Klinik. Eine wohnbauliche Nutzung wird erst dann für angemessen erachtet, wenn der Krankenhausträger und die Stadt Frankfurt am Main diese Zweckbestimmung für entbehrlich halten. Erst für diesen Fall wird der Magistrat prüfen, auf welche Weise eine Genehmigungsfähigkeit für Wohnungen herzustellen ist (Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 912). Sofern ein solches Vorhaben mehr als 50 Wohneinheiten aufweisen und einer planungsrechtlichen Beordnung bedürfen sollte, würde es im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm dargestellt werden.