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Zebrastreifen auf der Vilbeler Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 549 Betreff: Zebrastreifen auf der Vilbeler Landstraße An der vom Ortsbeirat angeregten Örtlichkeit (Bushaltestelle Kirchgasse) wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Anhand der ermittelten Werte wurde festgestellt, dass die in der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) festgelegten verkehrlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht gegeben sind. Darin ist festgelegt, dass die Anordnung eines FGÜ voraussetzt, dass der Querverkehr der Fußgänger im Bereich der Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. Die in der Richtlinie festgelegte Anzahl von mehr als 50 querenden Fußgängerinnen und Fußgängern pro Stunde wurde bei weitem nicht erreicht. Daher kommen nach der R-FGÜ nur linienhaft wirkende Maßnahmen wie zum Beispiel Mittelinseln in Betracht. Durch den Einbau der vorhandenen Verkehrsinsel wurden die rechtlichen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft. Der Magistrat bedauert, der Anregung des Ortsbeirates aus oben genannten Gründen nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 461

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