Zebrastreifen auf der Vilbeler Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST
549
Betreff: Zebrastreifen auf
der Vilbeler Landstraße An der vom Ortsbeirat angeregten
Örtlichkeit (Bushaltestelle Kirchgasse) wurde eine Verkehrszählung
durchgeführt. Anhand der ermittelten Werte wurde festgestellt, dass die in der
Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)
festgelegten verkehrlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines
Fußgängerüberweges nicht gegeben sind. Darin ist festgelegt, dass die Anordnung
eines FGÜ voraussetzt, dass der Querverkehr der Fußgänger im Bereich der
Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. Die in der Richtlinie
festgelegte Anzahl von mehr als 50 querenden Fußgängerinnen und Fußgängern pro
Stunde wurde bei weitem nicht erreicht. Daher kommen nach der R-FGÜ nur
linienhaft wirkende Maßnahmen wie zum Beispiel Mittelinseln in Betracht. Durch
den Einbau der vorhandenen Verkehrsinsel wurden die rechtlichen Möglichkeiten
bereits ausgeschöpft. Der Magistrat bedauert, der Anregung des
Ortsbeirates aus oben genannten Gründen nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.08.2016, OM 461