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Beleuchtung der Spielflächen auf dem "Schwarzen Platz"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Begründung folgen und hat Verständnis für die in der aktuellen Jahreszeit und Corona-Situation bestehenden Nutzungsansprüche an die öffentlichen Freizeitangebote. Dennoch wird grundsätzlich die Haltung vertreten, dass öffentliche Grünanlagen und die darin enthaltenen Angebote, ausgenommen von im Einzelfall wichtigen Hauptwegeverbindungen, nicht beleuchtet werden. Grünanlagen dienen, neben den Freizeitangeboten, der heimischen Tierwelt als Rückzugsorte. In den dunklen Tagesstunden sollte der Schwerpunkt auf dieser Funktion liegen.

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