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Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle "Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 548 Betreff: Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle "Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)" Nach Mitteilung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF) werden drei von vier Aufzügen voraussichtlich bis Anfang April fertiggestellt sein. Die Fertigstellung des vierten Aufzuges ist für Anfang Juli geplant. Die Öffnung der Rechtsabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße (stadtauswärts) ist für Ende April vorgesehen. Zum Hintergrund der Bauzeiten verweist die VGF auf die Komplexität dieser Baumaßnahme im Bestand. Die Aufzugsnachrüstung und Brandschutzertüchtigung der Station Miquel-Adickes-Allee wird baulich und anlagentechnisch im Bestand ausgeführt und ist durch die Größe der Station sehr weitläufig. Auch wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass keine Bauaktivitäten stattfinden, finden diese jedoch in Technikbereichen statt, die für Passanten nicht einsehbar sind. Darüber hinaus haben sich bautechnische Schwierigkeiten infolge eines ca. 80 Jahre alten Abwasserkanals im unmittelbaren Bereich der Aufzugsbaugrube, der die Hauptentwässerung des gesamten Stadtteiles sicherstellt, ergeben. Da das Kanalbauwerk sehr empfindlich und sensibel auf Setzungen und Erschütterungen reagiere, sei der Planungsprozess mit den Beteiligten besonders aufwendig gewesen. So habe man die statische Berechnung mehrmals mit Gutachtern und Sachverständigen überarbeiten und auf die Vorgaben der Stadtentwässerung anpassen müssen. Mehrere Gutachter, z.B. zur Dokumentation des Gebäudebestands und der zu berechnenden Setzungen sowie die fachtechnische Bauüberwachung (Baugrubenherstellung mit Angabe aller Messdaten für das geförderte Grundwasser und die Überwachung des Grundwasserstandes) habe man nach Vorgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt hinzuziehen müssen. Die damit verbundenen Genehmigungsverfahren und der hierfür erforderliche Aufwand seien im Voraus nicht absehbar gewesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.12.2014, V 1213

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