Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle "Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST
548
Betreff: Aufzüge zur
U-Bahn-Haltestelle "Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)"
Nach Mitteilung der Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF) werden drei von vier Aufzügen
voraussichtlich bis Anfang April fertiggestellt sein. Die Fertigstellung des
vierten Aufzuges ist für Anfang Juli geplant. Die Öffnung der Rechtsabbiegespur
auf der Eschersheimer Landstraße (stadtauswärts) ist für Ende April
vorgesehen.
Zum Hintergrund der Bauzeiten
verweist die VGF auf die Komplexität dieser Baumaßnahme im Bestand. Die
Aufzugsnachrüstung und Brandschutzertüchtigung der Station Miquel-Adickes-Allee
wird baulich und anlagentechnisch im Bestand ausgeführt und ist durch die Größe
der Station sehr weitläufig. Auch wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass
keine Bauaktivitäten stattfinden, finden diese jedoch in Technikbereichen
statt, die für Passanten nicht einsehbar sind. Darüber hinaus haben sich bautechnische
Schwierigkeiten infolge eines ca. 80 Jahre alten Abwasserkanals im
unmittelbaren Bereich der Aufzugsbaugrube, der die Hauptentwässerung des
gesamten Stadtteiles sicherstellt, ergeben. Da das Kanalbauwerk sehr
empfindlich und sensibel auf Setzungen und Erschütterungen reagiere, sei der
Planungsprozess mit den Beteiligten besonders aufwendig gewesen. So habe man
die statische Berechnung mehrmals mit Gutachtern und Sachverständigen
überarbeiten und auf die Vorgaben der Stadtentwässerung anpassen müssen.
Mehrere Gutachter, z.B. zur Dokumentation des Gebäudebestands und der zu
berechnenden Setzungen sowie die fachtechnische Bauüberwachung
(Baugrubenherstellung mit Angabe aller Messdaten für das geförderte Grundwasser
und die Überwachung des Grundwasserstandes) habe man nach Vorgabe des
Regierungspräsidiums Darmstadt hinzuziehen müssen. Die damit verbundenen
Genehmigungsverfahren und der hierfür erforderliche Aufwand seien im Voraus
nicht absehbar gewesen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 11.12.2014, V
1213