Eingezäunten Hundefreilauf in den westlichen Stadtteilen einrichten
Stellungnahme des Magistrats
Die genannten Flächen liegen im baurechtlichen Außenbereich der Stadt Frankfurt am Main und in der Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Der Zweck dieser Unterschutzstellung ist: - der Schutz und die Förderung artenreicher Lebensräume, zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Bewahrung der von einer landwirtschaftlichen Nutzung geprägten Kulturlandschaft; - die Sicherung und Entwicklung der Landschaft in ihrer naturraumtypischen Eigenart wegen ihrer Bedeutung für die Naherholung; - die Erhaltung und Förderung der klimatischen Bedingungen, sowie - die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der natürlichen Vegetation und der vielfältigen Biotopstrukturen als Lebensstätten und Standort zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Auf diesen Flächen sind bauliche Anlagen (z.B. Gartenhütte), Einfriedungen, Tierhaltung, Baumfällungen oder sonstige sogenannte Eingriffe in Natur und Landschaft nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erlaubt, wenn der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan diese Nutzungen festsetzen. Der Flächennutzungsplan setzt im genannten Bereich "Vorranggebiet für Natur und Landschaft", "Vorranggebiet Regionaler Grünzug", "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" fest. Über die Vorgaben des Landschaftsschutzes hinaus werden Hundeauslaufflächen im Frankfurter Stadtgebiet grundsätzlich nicht eingezäunt. Als einzige Ausnahme hiervon ist die Fläche im Grüneburgpark zu nennen, die bereits in den 50er Jahren, vor Inkrafttreten der Grünanlagensatzung, eingefriedet worden ist. Darüber hinaus sind die westlichen Stadtteile mit dem Ortsteil Nied von freier Landschaft umgeben und bieten aus Sicht des Magistrats ausreichend Platz für freien Auslauf der Tiere. Gleichwohl ist es hier erforderlich, dass die Hundehalter Rücksicht auf Flora und Fauna nehmen.