Grünphase der Fußgängerampel Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße verlängern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
An signalisierten Fußgängerüberwegen sind die Signalzeiten der Lichtsignalanlagen (LSA) gemäß den Richtlinien so berechnet, dass auch bei kurzen Grünzeiten die Fußgänger:innen die Straße überqueren können. Im Anschluss an die Grünzeit folgt die sogenannte Räumzeit. Diese ermöglicht den Fußgänger:innen auch bei Betreten der Fahrbahn in letzter Grünsekunde die Straße in normaler Geschwindigkeit zu überqueren. Die Grünzeit zum Überqueren der Pfaffenwiese beträgt mindestens acht Sekunden. Für sehbehinderte Menschen beträgt die Grünzeit durch Betätigung des Tasters unter dem gelben Gehäuse mindestens zehn Sekunden. Beide Zeiten stellen die Überquerung der Pfaffenwiese sicher.