Griesheim: Fehlende Straßenmarkierungen nach Straßenbaumaßnahmen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird die angesprochenen Abschnitte überprüfen und gegebenenfalls eine Nachbesserung veranlassen. Generell obliegt die ordnungsgemäße Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Verkehrsflächen dem jeweiligen "Schädiger". Manchmal werden mehrere Arbeiten von verschiedenen Gewerken in Reihe ausgeführt. Eine generelle Neumarkierung wird dann nach dem Abschluss dieser Arbeiten vorgenommen. Bei eigenen Maßnahmen erneuert der Magistrat die Markierungen selbst oder passt sie den aktuellen Gegebenheiten an.