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Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 53 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs Die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Fußgängerschutzanlage in der Hunsrückstraße beträgt 30 km/h. Im Abstand von ca. 50m ist davor bereits das Verkehrszeichen 131 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Lichtsignalanlage, aufgestellt, welches innerhalb geschlossener Ortschaften nur aufgestellt werden darf, wenn die Lichtzeichenanlage für die Verkehrsteilnehmer nicht bereits in so ausreichender Entfernung erkennbar ist, dass ein rechtzeitiges Anhalten problemlos möglich ist. Da der Einsatz eines zusätzlichen Blinkers nicht zwingend erforderlich ist, kann er gemäß den Vorgaben der StVO nicht angebracht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4572

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