Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST
53
Betreff: Bedarfsampel in
der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit vor der Fußgängerschutzanlage in der Hunsrückstraße
beträgt 30 km/h. Im Abstand von ca. 50m ist davor bereits das Verkehrszeichen
131 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Lichtsignalanlage, aufgestellt, welches
innerhalb geschlossener Ortschaften nur aufgestellt werden darf, wenn die
Lichtzeichenanlage für die Verkehrsteilnehmer nicht bereits in so ausreichender
Entfernung erkennbar ist, dass ein rechtzeitiges Anhalten problemlos möglich
ist. Da der Einsatz eines zusätzlichen Blinkers nicht zwingend erforderlich
ist, kann er gemäß den Vorgaben der StVO nicht angebracht werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.10.2015, OM 4572