Bezahlbarer Wohnraum im Ortsbezirk 8
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.03.2019, ST 538 Betreff: Bezahlbarer Wohnraum im Ortsbezirk 8
Zu 1. Im
Ortsbezirk 8 befinden sich aktuell noch 2.114 geförderte Wohnungen. Diese gliedern sich wie folgt
auf: Förderart Anzahl der Wohnungen
Wohnungen für
Sozialwohnungsberechtigte 1. Förderweg, Förderweg 1 Stufe 1 und
Ersatzwohnungen 963
Erworbene Belegungsrechte (Modelle 1 bis 4)
620 Studentisches Wohnen 95
Wohnungen für Bezieher mittlerer Einkommen
Mit öffentlichen Mitteln nicht öffentlich
geförderte Wohnungen. Diese Wohnungen gelten nicht als öffentlich gefördert
im Sinne des II. Wohnungsbaugesetzes. Wohnberechtigt sind Haushalte, die die
(höhere) Einkommensgrenze nach § 88d II. WoBauG einhalten. 159 "Frankfurter Programm für familiengerechtes
Wohnen" 277
Darüber hinaus bestehen noch 994
Wohnungen mit vertraglich gesicherten Belegungsrechten (Modell 2). In der Regel
sind das ehemals geförderte Wohnungen. Hier wurde vertraglich mit dem
Eigentümer vereinbart, für jede frei werdende Wohnung das Belegungsrecht zu
erwerben. Diese Wohnungen stehen somit wieder für die Vermittlung
sozialwohnungsberechtigter Haushalte zur Verfügung sobald sie frei werden.
Zu 2. Die Entwicklung der Sozialwohnungen seit dem Jahr
2000 im Ortsbezirk 8 ist für die Vergangenheit nicht mehr darstellbar. Nach
Ablauf der jeweiligen Bindung werden diese Wohnungen nur noch als "nicht mehr
gefördert" geführt. Die ursprüngliche Förderart ist nicht mehr erkennbar. Somit
können keine Differenzierungen vorgenommen werden. Für die Gesamtstadt sind die
Zahlen aber in den Tätigkeitsberichten des Amtes für Wohnungswesen dargestellt.
Seit dem Jahr 1990 wurden 517
Wohnungen in folgender Anzahl neu errichtet:
Förderart Anzahl der Wohnungen
Wohnungen für
Sozialwohnungsberechtigte 1. Förderweg, Förderweg 1 Stufe 1 116 Studentisches Wohnen 95
Wohnungen für Bezieher höherer Einkommen
Landesförderung nach § 88d II. WoBauG
29 "Frankfurter Programm für familiengerechtes
Wohnen" 277
Zu 3. und 4. Seit dem Jahr 2000 sind insgesamt 2.615 Wohnungen aus
der jeweiligen Bindung gefallen. Nach derzeitigem Kenntnisstand fallen bis zum
Jahr 2030 aus der Bindung:
Förderart Anzahl der Wohnungen
Wohnungen für
Sozialwohnungsberechtigte 1. Förderweg, Förderweg 1 Stufe 1 127 Erworbene Belegungsrechte (Modelle 1 bis 4)
572 Ersatzwohnungen 40
Nicht berücksichtigt sind die
Wohnungen, deren Tilgungsdatum der öffentlichen Darlehen in diesem
Zeitraum liegt. Erst nach Eingang der Rückzahlungsmitteilungen der Förderstelle
des Landes kann die Festsetzung des Förderendes erfolgen. Die Stadt wird mit
allen Eigentümern Gespräche bezüglich des Ablaufs von Belegrechten führen, um
die Bindung zu erhalten. Zu 5. Über die Zahl der bis 2030 im Ortsbezirk 8
entstehenden Sozialwohnungen und deren Bindungsfristen liegen dem Magistrat
keine Kenntnisse vor. Zu 6. Im Ortsbezirk 8 wurden seit 2007 Belegungsrechte für
insgesamt 620 Wohnungen erworben. Davon wurden 453 Wohnungen mit Mitteln der
Stadt Frankfurt am Main gefördert. Ausgegeben wurden dafür bisher 2.684.102,03
€. Der ABG FRANKFURT
HOLDING gehören 490 und der Nassauischen Heimstätte 126 Wohnungen. 4 Wohnungen
sind im Besitz privater Eigentümer. Zu 7. Derzeit sind 471 wohnungsuchende Haushalte aus dem
Ortsbezirk 8 beim Amt für Wohnungswesen für eine öffentlich geförderte Wohnung
registriert. 87 dieser Haushalte wohnen aktuell bereits in einer öffentlich
geförderten Wohnung. Zu 8. Die Stadt führt mit allen Eigentümern Gespräche
bezüglich des Ablaufs von Belegrechten, um die Bindung zu erhalten. Hierzu
besteht keine rechtliche Regelung die Bindungsverlängerung zu ermöglichen. Der
Magistrat führt mit den Eigentümern die Gespräche. Seit dem Jahr 2013 sind für 6 Liegenschaften mit
insgesamt 121 Wohnungen die öffentlichen Darlehen vorzeitig getilgt worden. Das
Förderende, nach Ablauf der Nachwirkungsfrist gemäß § 19 Abs. 1 Hessisches
Wohnraumfördergesetz (HWoFG), liegt hier zwischen dem 31.12.2019 und dem
31.12.2022. Zu 9. Die Bauberatung zum Neubauprojekt Hofgut Obermühle
startete bereits im Jahr 2013. Nach einer am 03.02.2016 positiv beschiedenen
Bauvoranfrage, wurde die Baugenehmigung am 04.08.2017 erteilt. In § 34 BauGB zu
beurteilenden Gebieten gibt es keine Rechtsgrundlage einen Anteil von 30 %
gefördertem Wohnungsbau einzufordern. Dies war daher nicht Bestandteil der
Verhandlungen mit dem Bauherrn. Zu 10. Die ABG vermietet ihre preisfreien Wohnungen in der
Römerstadt maximal zu der Miethöhe, die sich aus dem Mietspiegel der Stadt
Frankfurt am Main ergibt. Modernisierungsbedingte Mieterhöhungen wurden im
Mittel in den vergangenen Jahren mit einem Prozentsatz von unter 2 %
durchgeführt. Die Obergrenze für Mieterhöhungen insgesamt stellt die
ortsübliche Vergleichsmiete dar, so auch in der Römerstadt. Eine Sanierung von 1.220 Wohneinheiten in der
Römerstadt ist dem Magistrat nicht bekannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 25.10.2018, V
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