Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 538 Betreff: Hundekottütenspender am Goetheturm und
Abfallbehälter Wie in der Stellungnahme ST 1310
vom 23.09.2017 bereits mitgeteilt, wird der Ortsbeirat gebeten, dem
Grünflächenamt die Paten mitzuteilen. Die Aufstellung der Hundekottütenspender
wird daraufhin veranlasst. Die Paten bekommen bei der Übergabe der Spender die
Schlüssel und eine erste Charge Tüten ausgehändigt. Von der Aufstellung weiterer Abfallbehälter im
Bereich des Stadtwaldes wird abgesehen. Zum einen besteht innerhalb des Waldes
nicht die Pflicht für Hundebesitzer, den Hundekot in Tüten zu entsorgen. Die
Hinterlassenschaften der Hunde sind für den Wald nicht schädlich. Zum anderen
hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Aufstellung von Abfallbehältern
im Wald häufig für eine übermäßige und teils auch illegale Müllentsorgung
missbraucht wird, was zu erheblichen Verschmutzungen und Reinigungsaufwand
führt. Im Rahmen der Förderung eines umweltbewussten Handels sind die
Waldbesucher angehalten, ihren Abfall wieder mitzunehmen. Die Leerung der bereits vorhandenen Abfallbehälter
erfolgt einmal wöchentlich. Eine zusätzliche Leerung kann seitens des
Magistrates aufgrund des erheblichen Aufwandes nicht zugesagt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.11.2017, OM 2430
Antrag vom
25.08.2019, OF
1383/5
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5183
Antrag vom
25.01.2021, OF
1904/5
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7339