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Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 538 Betreff: Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter Wie in der Stellungnahme ST 1310 vom 23.09.2017 bereits mitgeteilt, wird der Ortsbeirat gebeten, dem Grünflächenamt die Paten mitzuteilen. Die Aufstellung der Hundekottütenspender wird daraufhin veranlasst. Die Paten bekommen bei der Übergabe der Spender die Schlüssel und eine erste Charge Tüten ausgehändigt. Von der Aufstellung weiterer Abfallbehälter im Bereich des Stadtwaldes wird abgesehen. Zum einen besteht innerhalb des Waldes nicht die Pflicht für Hundebesitzer, den Hundekot in Tüten zu entsorgen. Die Hinterlassenschaften der Hunde sind für den Wald nicht schädlich. Zum anderen hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Aufstellung von Abfallbehältern im Wald häufig für eine übermäßige und teils auch illegale Müllentsorgung missbraucht wird, was zu erheblichen Verschmutzungen und Reinigungsaufwand führt. Im Rahmen der Förderung eines umweltbewussten Handels sind die Waldbesucher angehalten, ihren Abfall wieder mitzunehmen. Die Leerung der bereits vorhandenen Abfallbehälter erfolgt einmal wöchentlich. Eine zusätzliche Leerung kann seitens des Magistrates aufgrund des erheblichen Aufwandes nicht zugesagt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2430 Antrag vom 25.08.2019, OF 1383/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5183 Antrag vom 25.01.2021, OF 1904/5 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7339