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Nied: Verkehrsspiegel und Barrierefreiheit im Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Ausfahrt zwischen den Hausnummern 57 und 59

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. und
  2. Der Magistrat hat die Örtlichkeit geprüft und festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von denen an einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche unterscheiden. Verkehrsteilnehmenden ist es zumuten, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht (§ 10 der Straßenverkehrsordnung) in den Querverkehr einzugliedern. Generell haben sich Verkehrsspiegel oft nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein Nachteil ist zudem, dass diese Spiegel durch die Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergeben. Dies kann zu Fehleinschätzungen führen und eine falsche Sicherheit vortäuschen. Mittlerweile wird das Anbringen von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von Behörden restriktiv gehandhabt. Generell gilt auch hier §1 der Straßenverkehrsordnung: Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Der Magistrat kann dem Punkt, einen Verkehrsspiegel anzubringen, daher nicht entsprechen. Um ein Zuparken zu verhindern, wird der Magistrat im nordwestlichen Kreuzungsbereich eine Sperrfläche markieren und Stahlabweiser anbringen. Die bestehende Parkfläche im Nieder Kirchweg bleibt bestehen. Zu
  3. Wenn die Sperrfläche und die Stahlabweiser angebracht sind, wird der Magistrat den Bordstein an geeigneten Stellen absenken. Ausgeführt werden diese Maßnahmen voraussichtlich in der ersten Hälfte dieses Jahres.