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Dreieichstraße: Wann ist mit einer Verbesserung des beklagenswerten Zustands zu rechnen?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 537 Betreff: Dreieichstraße: Wann ist mit einer Verbesserung des beklagenswerten Zustands zu rechnen? Das im Jahr 2000 mit der Magistratsvorlage M 22 vom 18.02.2000 und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5993 vom 11.05.2000 ins Leben gerufene Sonderprogramm "Schöneres Frankfurt" sah eine Umgestaltung der Dreieichstraße nur vor, wenn hierfür freie Kapazitäten zur Verfügung stehen sollten. Dies war leider bislang nicht der Fall. Vor dem Hintergrund, dass durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zwischenzeitlich zahlreiche Projekte mit hoher Priorität in das "Programm schöneres Frankfurt" aufgenommen wurden, auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011, § 9523, wird an dieser Stelle verwiesen, bedauert der Magistrat, keine zeitliche verbindliche Aussage treffen zu können, wann freie Kapazitäten für eine Befassung mit der Dreieichstraße zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2840

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