Dreieichstraße: Wann ist mit einer Verbesserung des beklagenswerten Zustands zu rechnen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST
537
Betreff: Dreieichstraße:
Wann ist mit einer Verbesserung des beklagenswerten Zustands zu rechnen?
Das im Jahr 2000 mit der
Magistratsvorlage M 22 vom 18.02.2000 und dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 5993 vom 11.05.2000 ins Leben gerufene
Sonderprogramm "Schöneres Frankfurt" sah eine Umgestaltung der Dreieichstraße
nur vor, wenn hierfür freie Kapazitäten zur Verfügung stehen sollten. Dies war
leider bislang nicht der Fall. Vor dem Hintergrund, dass durch Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung zwischenzeitlich zahlreiche Projekte mit hoher
Priorität in das "Programm schöneres Frankfurt" aufgenommen wurden, auf den
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011, § 9523, wird an
dieser Stelle verwiesen, bedauert der Magistrat, keine zeitliche verbindliche
Aussage treffen zu können, wann freie Kapazitäten für eine Befassung mit der
Dreieichstraße zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.01.2014, OM 2840