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Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine Zunahme von wilden Ablagerungen von Kleinabfällen und Sperrmüll kann, insbesondere für das vergangene Jahr 2020 im Bezug auf die vorangegangenen Jahre 2018 und 2019, bestätigt werden. Gründe hierfür liegen unter anderem in der stetig steigenden Einwohnerzahl, veränderten Nutzungsverhalten im öffentlichen Raum und insbesondere an attraktiven Plätzen, der wachsenden Uneinsichtigkeit großer Teile der Bevölkerung und nicht zuletzt in den besonderen Begleitumständen der Corona-Situation. Die Anregungen wurden wir folgt geprüft; Punkt 1: Erfahrungsgemäß hat das bisherige Anbringen von Beschilderungen zu keiner Besserung der Situation geführt. Es wurde festgestellt, dass trotz der angebrachten Schilder mit entsprechenden Hinweisen unerlaubt Abfälle abgeladen wurde. Beispielhaft hierfür ist die Schlossborner Straße 69. Daher wurden in den letzten Jahren keine besagten Schilder mehr angebracht. Zudem ist die Bereitstellung von unangemeldetem Sperrmüll grundsätzlich verboten. Punkt 2: Die im Stadtgebiet bekannten Beschwerdebereiche werden bereits sowohl von der Stadtpolizei - der dortigen Dienstgruppe Umwelt- und Naturschutz / Abfallrecht -, vom Entsorgungsdienstleister FES GmbH sowie durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt eingesetzten Sperrmüllvorermittler regelmäßig angefahren und kontrolliert. Seitens der Stadtpolizei werden Abfallverstöße aktuell mit verstärktem Personaleinsatz bearbeitet. Im Stadtteil Gallus sind folgende Örtlichkeiten mit wilden Ablagerungen auffällig gewesen und werden daher regelmäßig überprüft: Schwalbacher Straße, Krifteler Straße, Lahnstraße, Kleyerstraße, Kostheimer Straße, Ackermannstraße, Schlossborner Straße, Kölner Straße, Hufnagelstraße, Frankenallee, Mainzer Landstraße, Koblenzer Straße, Idsteiner Straße (teilweise Siedlungsabfuhr), Wörsdorfer Straße (teilweise Siedlungsabfuhr), Hellerhofstraße, Weilburger Straße, Wickerer Straße. Um ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten zu können, werden die festgestellten wilden Ablagerungen stets auf mögliche Hinweise zu den Verursachern überprüft. Konkrete Meldungen von Bürger*innen verfolgt die Stadtpolizei ebenso. Unmittelbar nach den abgeschlossenen Ermittlungen vor Ort wird der Entsorgungsdienstleister verständigt und die Entsorgung veranlasst. Ob und in welchem Umfang weitere Überwachungen wie z.B. durch Einsätze von Detekteien in 2021 beauftragt werden können, hängt von den hierfür zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ab. Diese können jedoch immer nur eine punktuelle Ergänzung zu den Leistungen der Stadtpolizei sein. Die kostenintensiven Einsätze müssen stets im Verhältnis zum Nutzen betrachtet werden. Punkt 3: Bei der Bemessung des Bußgeldrahmens muss die Buße tatangemessen sowie verhältnismäßig sein. Nach Prüfung wurden die Bußgelder im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zum 01.07.2020 erhöht. Jedoch zeigen die Bußgelder erst dann Wirkung, wenn die Verursacher ermittelt werden können. Aufgrund fehlender Beweislage z.B. durch Zeugenaussagen ist eine Ermittlung jedoch nicht in allen Fällen möglich. Punkt 4: Bevorzugter Meldeweg für alle Arten wilder Müllablagerungen sollte der elektronische Mängelmelder unter www.ffm.de sein. Hier können nicht nur genaue Standortdaten und Fotos beigefügt werden, was die Bearbeitung erheblich erleichtert und beschleunigt, sondern es erfolgt über die Sachbearbeitung im Bürgeramt auch eine umgehende Zuordnung entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten. Der Mängelmelder steht zusätzlich auch als App zur Verfügung - FFM.de App. Telefonische Meldungen können direkt über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt erfolgen. Auch hier erfolgt eine umgehende Zuordnung entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit (069/ 212 - 47787). Für ordnungsrechtlich relevante Meldungen steht das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes zur Verfügung (069/ 212 - 44044).

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