Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 530
Betreff: Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs Nachdem die Verkehrssicherungspflicht für die bezeichnete Örtlichkeit der Deutschen Bahn AG obliegt, hat der Magistrat die vorliegende Anregung zum Anlass genommen, die Deutsche Bahn AG zu bitten, den Intentionen des Ortsbeirats nachzukommen. Wie die Deutsche Bahn AG hierzu mitteilt, erfüllt der Zaun trotz einiger Mängel seine Funktion als optische Abgrenzung der Bahnanlagen. Obgleich keine rechtliche Verpflichtung besteht, Bahnanlagen gegen unbefugtes Betreten zu sichern, wurden jedoch ausnahmsweise an den Stellen, an denen ein häufiges unbefugtes Queren der Gleisanlagen zu beobachten war, Ausbesserungen an dem Zaun vorgenommen und entsprechende Verbotsschilder aufgestellt.