Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST
530
Betreff: Sicherheit am
Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs Nachdem die
Verkehrssicherungspflicht für die bezeichnete Örtlichkeit der Deutschen Bahn AG
obliegt, hat der Magistrat die vorliegende Anregung zum Anlass genommen,
die Deutsche Bahn AG zu bitten, den Intentionen des Ortsbeirats
nachzukommen. Wie die Deutsche Bahn AG hierzu mitteilt, erfüllt
der Zaun trotz einiger Mängel seine Funktion als optische Abgrenzung der
Bahnanlagen. Obgleich keine rechtliche Verpflichtung besteht, Bahnanlagen gegen
unbefugtes Betreten zu sichern, wurden jedoch ausnahmsweise an den Stellen, an
denen ein häufiges unbefugtes Queren der Gleisanlagen zu beobachten war,
Ausbesserungen an dem Zaun vorgenommen und entsprechende Verbotsschilder
aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
12.06.2012, OA 208