Rasen in der Sandplackenstraße unterbinden
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 528
Betreff: Rasen in der Sandplackenstraße unterbinden Der Magistrat konzediert, dass die Geschwindigkeit von Fahrzeugen durchaus unterschiedlich wahrgenommen werden kann. Nachdem jedoch die im Januar dieses Jahres durchgeführten zwei Geschwindigkeitsmessungen in der Sandplackenstraße jeweils eine Übertretungsquote von 0,0% ergeben haben, ist gegenwärtig kein Handlungsbedarf hinsichtlich der Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkung erkennbar. Der Magistrat wird gleichwohl durch weitere gelegentliche Geschwindigkeitsmessungen überprüfen, ob das gegenwärtige erfreuliche Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Bestand hat.