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Laterne mit Zeitschaltuhr am ”Blauen Steg”, Marquardstraße, aufstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 527

Betreff: Laterne mit Zeitschaltuhr am "Blauen Steg", Marquardstraße, aufstellen Eine zeitlich durchgehende wie auch zeitlich begrenzte Beleuchtung des "blauen Steges" zwischen Marquardstraße und Kurt-Halbritter-Anlage wird aus naturschutzfachlichen Gründen abgelehnt. Der "blaue Steg" befindet sich außerhalb der Wohnbebauung und liegt in der Zone ll im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Die Beleuchtung der Brücke wäre eine neue Lichtquelle in der freien Landschaft. Zum Begriff des Landschaftsschutzes gehört auch die im städtischen Raum immer seltener werdende Wahrnehmung von Dämmerung und Dunkelheit. Darüber hinaus beeinflussen künstliche Lichtquellen nachtaktive Tier- und lnsektenarten in ihrem Verhalten. Die Beleuchtung der Brücke (auch zeitlich begrenzt) wäre ein vermeidbarer Eingriff in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild. Auch durch insektenfreundlichere Leuchten, wie LED-Leuchten, werden Insekten angelockt, so dass ein Verzicht auf die Beleuchtung der Brücke den hohen Anforderungen des Naturschutzes gerecht wird.

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