Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrsberuhigung des Dorfwiesenweges

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Dorfwiesenweg ist, ebenso wie der übrige Teil von Alt-Niederursel, allein mangels ausgebauter Wegeverbindungen ins Umland völlig unattraktiv für den Lkw-Verkehr. Wenn der Dorfwiesenweg mit einem Lkw befahren wird, handelt es sich um Liefer- oder Baustellenverkehr. Aufgrund von Einbahnstraßenregelungen und mangels geeigneter Flächen zum sicheren Wenden innerhalb des alten Ortskerns sind Lkw oftmals auf den angesprochenen Abschnitt des Dorfwiesenweges angewiesen, um diesen Bereich wieder zu verlassen. Selbstverständlich gelten dann die gleichen Verkehrsregeln wie für die übrigen Verkehrsteilnehmenden und aufgrund der relativ schmalen Fahrbahn ein besonderes Maß an Umsicht. Das gewünschte Durchfahrtsverbot kann daher nicht angeordnet werden. Zu 2.: Wie auch in der Anregung angedeutet, liegt der Abschnitt des Dorfwiesenweges bereits in einer Tempo-30-Zone. Gerade aufgrund der räumlichen Enge des Wegeabschnittes und des Gefälles spricht ein schnelles Fahren nicht unbedingt für eine Bereitschaft zur Rücksichtnahme des jeweiligen Verkehrsteilnehmenden. Nach Einschätzung des Magistrats wird sich dieses individuelle Fehlverhalten mit einer ergänzenden Markierung nicht unterbinden lassen.

Verknüpfte Vorlagen