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Poller gegen Falschparker auf der Straße Alt-Fechenheim vor der Bäckerei Eifler für eine barrierefreie Nutzung des Gehweges durch Fußgänger

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gemäß der ST 817/2005 hatte der Magistrat zugestimmt, den Gehweg in Alt-Fechenheim gegen unbefugtes Parken zu sichern. Diese Entscheidung lehnte der Ortsbeirat Ende 2005 ab (OM 3929/2005), so dass auf die Installation von Pollern verzichtet wurde. Grund dafür war ein Ortstermin, in dessen Rahmen von einer durchgehenden Abpollerung abgeraten wurde. Lieferfahrzeuge (auch für die ansässigen Bäckereien) wären sonst gezwungen, auf der Fahrbahn zu halten und würden so den gesamten Durchgangsverkehr sowie die regionalen Bus-linien blockieren. Die Situation hat sich heute insofern verändert, dass der Magistrat bestrebt ist breitere Gehwege generell zu gewährleisten und auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine größere Liefer- und Ladezone als Kompensation befürworten würde. Die genaue Lage dieser Fläche wird die Anzahl der vorhandenen Parkplätze reduzieren, weswegen der Ortsbeirat bitte eine Festlegung zur Lage und Größe vor Ort beraten sollte. Die geforderten Poller sind auf dem Gehweg 50 cm von der Bordsteinkante zu platzieren. In der Regel wird ein Abstand der Poller von rd. 1.65 cm ausgeführt.