Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524
Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Die angesprochenen Punkte zum Thema Parken wurden mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle eingehend erörtert. Dieser erhebt seine Parkgebühren selbstverständlich erst nach Einfahrt in den Parkplatz. Soweit lediglich in Stoßzeiten ein gewisser Rückstau auf der Zufahrtsstraße besteht, geht davon keine Gefahr aus. Eine geringfügige Belästigung Dritter, die keine Jahrhunderthallenbesucher und an einer sofortigen Weiterfahrt gehindert sind, ist eine im Umfeld von Veranstaltungsstätten dieser oder vergleichbarer Art unvermeidbare verkehrstypische Erscheinung. Einem ordnungswidrigen Parken im Straßenbegleitgrün zwischen den Bäumen kann höchstens im Rahmen angemessener Verkehrsüberwachung begegnet werden, soweit es tatsächlich zu einer Unbenutzbarkeit von Rad- und/oder Gehweg durch unsachgemäßes Parken gekommen sein sollte. Ein Gefährdungspotential, dem zwingend präventiv begegnet werden müsste, wird weder vom Magistrat noch von der dazu befragten Polizei gesehen.