Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST
524
Betreff: Zeilsheim: Parken
in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Die angesprochenen Punkte zum
Thema Parken wurden mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle eingehend
erörtert. Dieser erhebt seine Parkgebühren
selbstverständlich erst nach Einfahrt in den Parkplatz. Soweit lediglich in
Stoßzeiten ein gewisser Rückstau auf der Zufahrtsstraße besteht, geht davon
keine Gefahr aus. Eine geringfügige Belästigung Dritter, die keine
Jahrhunderthallenbesucher und an einer sofortigen Weiterfahrt gehindert sind,
ist eine im Umfeld von Veranstaltungsstätten dieser oder vergleichbarer Art
unvermeidbare verkehrstypische Erscheinung. Einem ordnungswidrigen Parken im Straßenbegleitgrün
zwischen den Bäumen kann höchstens im Rahmen angemessener Verkehrsüberwachung
begegnet werden, soweit es tatsächlich zu einer Unbenutzbarkeit von Rad-
und/oder Gehweg durch unsachgemäßes Parken gekommen sein sollte. Ein Gefährdungspotential, dem zwingend präventiv
begegnet werden müsste, wird weder vom Magistrat noch von der dazu befragten
Polizei gesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.05.2013, OM 2220
Anregung an den
Magistrat vom 03.06.2014, OM 3175
Antrag vom
11.11.2014, OF
1188/6
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.12.2014, OIB 283