Bessere Kenntlichmachung des Zebrastreifens in der Roßkopfstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 524
Betreff: Bessere Kenntlichmachung des Zebrastreifens in der Roßkopfstraße Der Anregung wird entsprochen. Das Verkehrszeichen 134 Straßenverkehrs-Ordnung, Fußgängerüberweg, wird vor Beginn der Kurve in die Roßkopfstraße aufgestellt.