Verkehrsberuhigung im Bereich Ludwig-Landmann-Straße 405
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die vom Ortsbeirat geforderte Beschilderung ist Schulen oder Kindertagesstätten vorbehalten, damit diese sich nicht in der Wahrnehmung "abnutzt". Im Übrigen ist die betroffene Liegenschaft anderen Wohnsiedlungen gleichzustellen. Die Aufsicht über die in der Liegenschaft 405 (Flüchtlingswohnheim) lebenden minderjährigen Kindern haben die Eltern / Erziehungsberechtigten. Möglicherweise bieten sich auf der Rückseite des Gebäudes Spielmöglichkeiten für die Kinder. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.