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Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 520 Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße Die genannten Flurstücke sind im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche / Spielfläche festgelegt. Sollte an dieser Stelle ein Neubau für eine Kindertageseinrichtung errichtet werden, ist eine Befreiung vom B-Plan zu erwirken. Die Möglichkeit der Nutzung der genannten Flurstücke in der West-Höchster Straße wird zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.01.2012, V 215