Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 520
Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße Die genannten Flurstücke sind im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche / Spielfläche festgelegt. Sollte an dieser Stelle ein Neubau für eine Kindertageseinrichtung errichtet werden, ist eine Befreiung vom B-Plan zu erwirken. Die Möglichkeit der Nutzung der genannten Flurstücke in der West-Höchster Straße wird zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt geprüft.