Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST
520
Betreff: Zeilsheim:
Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße Die genannten Flurstücke sind im
Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche / Spielfläche festgelegt. Sollte an dieser Stelle ein Neubau für eine
Kindertageseinrichtung errichtet werden, ist eine Befreiung vom B-Plan zu
erwirken. Die Möglichkeit der Nutzung der genannten Flurstücke in der
West-Höchster Straße wird zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt
geprüft. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.01.2012, V 215