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Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Schulwege legt die jeweilige Schulleitung fest. Der Magistrat kann diesen Punkt der Anregung daher nicht umsetzen. Zu
  2. Die Büsche wurden im November dieses Jahres zurückgeschnitten. Zu
  3. Das Wegestück des Letzten Hasenpfads zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und
  4. Wartegäßchen wurde im November instandgesetzt. Zu
  5. Ebenfalls im November dieses Jahres wurde der angeregte Freischnitt vorgenommen. Zu
  6. Der Magistrat kann diesem Punkt der Anregung nicht entsprechen. Auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges ist kein Gehweg vorhanden. Der Magistrat versteht die Anregung Ortsbeiratsanregung dahingehend, dass der Fußgängerüberweg nicht gegenüber der Ausfahrt letzter Hasenpfad, sondern auf Höhe des gemeinsamen Geh- und Radweges neben Hausnummer 231 eingerichtet werden soll. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen allerdings verbieten explizit die Einrichtung selbiger im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges. Ohnehin ist nicht damit zu rechnen, dass die geforderte und für die Verkehrssicherheit besonders wichtige Erkennbarkeit für Fahrzeugführende sowie eine ausreichende Sichtbeziehung zum Fußverkehr dort baulich herzustellen wären. Ein Überweg an der Örtlichkeit würde die Verkehrssicherheit voraussichtlich nicht erhöhen, sondern verringern. Zu
  7. Der Magistrat kann der Anregung, an dieser Stelle einen FGÜ einzurichten, nicht entsprechen. Im vergangenen Jahr gab es eine Verkehrszählung, die ergeben hat, dass die Verkehrsstärke eine solche Maßnahme nicht rechtfertigt.

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