Anbringung eines Verkehrsspiegels auf dem Fahrradweg am Niederräder Ufer stadtauswärts kurz nach dem Wasser- und Schifffahrtsamt zur besseren Übersicht
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST
519
Betreff: Anbringung eines
Verkehrsspiegels auf dem Fahrradweg am Niederräder Ufer stadtauswärts kurz nach
dem Wasser- und Schifffahrtsamt zur besseren Übersicht Der Fahrradweg am Niederräder Ufer
an der angegebenen Stelle unterscheidet sich hinsichtlich der Sichtbedingungen
nicht von vielen anderen Ausfahrten im Stadtgebiet. Radfahrerinnen und
Radfahrern kann es durchaus zugemutet werden, sich vorsichtig der Abzweigung zu
nähern und in den Querverkehr einzuordnen. Dabei ist die allgemeine
Sorgfaltspflicht gemäß § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) und § 10 StVO zu
berücksichtigen. Der Antrag bezieht sich auf den Bereich des
öffentlichen Geh- beziehungsweise Radwegs. Verkehrsspiegel sind allerdings
ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgelegt. Durch Witterungseinflüsse sowie
Zerrbilder sind Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer
schlecht zu erkennen. Darüber hinaus können gerade Kinder auf dem Geh- und
Radweg wegen ihrer geringen Körpergröße leicht übersehen werden. Da
Verkehrsspiegel eine scheinbar freie Sicht suggerieren, kann es schnell zu
Fehleinschätzungen kommen. Durch das zügige Verlassen der scheinbar freien
Ausfahrt besteht hier dann eine neue Quelle möglicher Unfälle. Ist eine Verkehrssituation an einer Stelle
unübersichtlich, tasten sich die Verkehrsteilnehmer und Teilnehmerinnen
vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr. Hierbei gilt der Grundsatz (StVO
§ 1), dass alle Verkehrsteilnehmer sich so verhalten, dass niemand geschädigt,
gefährdet und - mehr, als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder
belästigt wird.
Aus diesen Gründen wird der
Anregung nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.09.2017, OM 2155