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Verkehrshinweise Montgolfier-Allee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Innerhalb von Tempo 30-Zonen gilt die Rechts-vor-Links-Regel. Der Beginn der Zone ist an jeder Zufahrtsstraße durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (VZ) 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Beginn einer Tempo 30-Zone" deutlich gekennzeichnet. An der Zufahrt aus der Straße Am Römerhof (Grundnetzstraße, Tempo 50 km/h) kommend wurde bereits ein Piktogramm "30" auf der Fahrbahn markiert. Im weiteren Verlauf der Montgolfier-Allee wurden im Rahmen der Schulwegsicherung Piktogramme "Achtung! Kinder!" aufgebracht. Das in § 39 Absatz 1 StVO verankerte Verbot der Doppel- und Überbeschilderung untersagt hier jede weitergehende Maßnahme. Aus diesem Grund lässt sich der Anregung nicht entsprechen.

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