Neugestaltung Deutschherrnbrücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST
518
Betreff: Neugestaltung
Deutschherrnbrücke Das Brückenbauwerk
"Deutschherrnbrücke" befindet sich in der Baulast der Deutschen Bahn AG. Über
eine Verbesserung des Lärmschutzes oder der Gestaltung kann daher nur die
Deutsche Bahn AG als Eigentümerin befinden. Des Weiteren wurde die Brücke vom Landesdenkmalamt
in die Liste der denkmalgeschützten Bauwerke aufgenommen. Eine Sanierung oder
Gestaltung des Brückenbauwerkes ist somit vorab mit dem Landesdenkmalamt
abzustimmen. Der angehängte Fußgängersteg auf der
Westseite der Brücke befindet sich in der Baulast des Amtes für Straßenbau und
Erschließung. Hierüber besteht zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt
Frankfurt am Main ein Gestattungsvertrag, in dem die Nutzung des
Fußgänger-steges und die Verkehrssicherungspflicht geregelt sind. Die Abteilung Brücken- und Ingenieurbau des Amtes
für Straßenbau und Erschließung hat im Rahmen seiner Unterhaltungsaufgabe und
der Verkehrssicherungspflicht mittelfristig die Sanierung des Fußgängersteges
(Belag und Geländer) vorgesehen, hierfür fanden bereits Abstimmungen mit dem
städtischen Denkmalamt und mit der Deutschen Bahn AG statt. Zur barrierefreien Rampengestaltung wurden im Jahr
2009 verschiedene Varianten untersucht und in dem Bericht des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung B 792 vom 14.09.2009 vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.11.2016, OM 942