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Neugestaltung Deutschherrnbrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 518 Betreff: Neugestaltung Deutschherrnbrücke Das Brückenbauwerk "Deutschherrnbrücke" befindet sich in der Baulast der Deutschen Bahn AG. Über eine Verbesserung des Lärmschutzes oder der Gestaltung kann daher nur die Deutsche Bahn AG als Eigentümerin befinden. Des Weiteren wurde die Brücke vom Landesdenkmalamt in die Liste der denkmalgeschützten Bauwerke aufgenommen. Eine Sanierung oder Gestaltung des Brückenbauwerkes ist somit vorab mit dem Landesdenkmalamt abzustimmen. Der angehängte Fußgängersteg auf der Westseite der Brücke befindet sich in der Baulast des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Hierüber besteht zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt Frankfurt am Main ein Gestattungsvertrag, in dem die Nutzung des Fußgänger-steges und die Verkehrssicherungspflicht geregelt sind. Die Abteilung Brücken- und Ingenieurbau des Amtes für Straßenbau und Erschließung hat im Rahmen seiner Unterhaltungsaufgabe und der Verkehrssicherungspflicht mittelfristig die Sanierung des Fußgängersteges (Belag und Geländer) vorgesehen, hierfür fanden bereits Abstimmungen mit dem städtischen Denkmalamt und mit der Deutschen Bahn AG statt. Zur barrierefreien Rampengestaltung wurden im Jahr 2009 verschiedene Varianten untersucht und in dem Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 792 vom 14.09.2009 vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 942

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